Hof Högemann
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Glandorf
- Gemeinde
- Westendorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Westendorf
- Adresse
- Kölner Weg 20
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 852fb3c6-fc2f-4186-b8a9-f6c1b9fad83b
- System-ID
- #61445529
- ADABweb-ID
- 34188146
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Giebelständig zur Straße gelegenes Heuerhaus, Hallenhaus als Zweiständerbau, Kammerfach mit Aufsprung und linksseitiger Aufkammer, Satteldach, errichtet wohl Mitte des 19. Jahrhunderts.
- Denkmalbegründung
- Die relativ kompakte Gemarkung Westendorf liegt im Südwesten der Gemeinde. Die sehr ebene Landschaft besteht vor allem aus Weiden und Wiesen, es gibt kleine Auwäldchen und größeren Waldbestand. Charakteristisch für den ländlichen Bereich zeigt sich die Siedlungsstruktur als ausgesprochene Streusiedlung, wobei sich im nördlichen Bereich zwei Schwerpunkte gebildet haben. In diesem Bereich liegt auch das Heuerhaus zu Hof Högemann. Es wurde um 1850 errichtet. Ein typisches, bauliches Merkmal dieser Zeit ist das Kammerfach mit Aufsprung. Das ist ein Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, der in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfach ab den 1730er Jahren entstanden ist. Diese Konstruktion findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhundert häufig. Zudem wurde das Objekt als Wohnstätte der sogenannten Heuerleute errichtet. Das waren besitzlose Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp nur in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Die seit dem 17. / 18. Jahrhundert errichteten Gebäude dokumentieren die ärmliche Wohn- und Lebensweise der Heuerlinge, die als besitzlose Mieter zusammen mit den Knechten, Mägden und Landarbeitern die untere soziale Schicht im ländlich-bäuerlichen Kontext bildeten. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau- und Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch seinen Bespielwert und seinen nahezu ungestörten Überlieferungswert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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