Bildstock
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Glandorf
- Gemeinde
- Averfehrden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Averfehrden
- Adresse
- Hemelinger Weg 4
- Objekttyp
- Bildstock
- Baujahr
- 1754
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 8123db3b-4688-42d5-a8f1-e9878e011faa
- System-ID
- #61445571
- ADABweb-ID
- 34188977
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- An der Hofgrenze gelegener, sandsteinerner Bildstock auf Postament mit Erbauerinschrift und Datierung 1754. Vorderseite mit Relief der Dornenkrönung, Rückseite mit Relief der Geißelung.
- Denkmalbegründung
- Die Gemeinde Glandorf ist katholisch geprägt. In Gebieten, in denen diese Konfession vorherrscht, sind besonders häufig sogenannte Flurdenkmale zu finden. Das sind beispielsweise Wegekreuze, Wegekapellen oder Bildstöcke. Sie sind Zeichen christlichen Glaubens und wurden aus verschiedensten Gründen an bestimmten Stellen exponiert in der Landschaft errichtet. Neben diesen Flurdenkmalen gibt es auch private Kleindenkmale als Zeichen der Frömmigkeit, der Dankbarkeit oder der Erinnerung. Der Bildstock im Hemelinger Weg gehört zu einer Hofanlage und wurde von Dietrich und Anna Catharina Hülsmann aus einem jener Gründe errichtet. Als Objekttyp beispielhaft in der Ausprägung besteht an der Erhaltung des Bildstockes vor allem aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Volks- und Heimatkunde als Zeugnis einer kontinuierlichen Volksfrömmigkeit, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung wegen der nicht alltäglichen, künstlerischen Gestaltwerte und aufgrund seines Seltenheitswertes und nahezu ungestörten Überlieferungswertes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

