Bindermühle
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Baddeckenstedt
- Gemeinde
- Baddeckenstedt
- Gemarkung
- Wartjenstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wartjenstedt
- Adresse
- Binermühle 2
- Objekttyp
- Mühlenanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 807c2150-4835-4020-9e39-80f6a6c0f374
- System-ID
- #61430106
- ADABweb-ID
- 33968699
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Mühlenanlage an der Innerste südlich von Wartjenstedt. Die dreiseitig um einen Hof errichtete Fachwerk-Bebauung des 18. und 19. Jahrhunderts besteht aus einem Mühlengebäude mit Wohnteil im Westen einem Stall im Norden und einer Scheune im Süden.
- Denkmalbegründung
- Die Bindermühle liegt auf einer Insel, die durch die Abzweigung eines Mühlengrabens von der Innerste geschaffen wurde. 1448 wurde die Bindermühle an der Innerste urkundlich als Besitz des Klosters Steterburg erwähnt, an das die Herren von Bortfeld sie verpfändet hatten. Das älteste erhaltene Bauwerk ist das inschriftlich 1720 datierte Mühlengebäude des Müllers Hartmann. Die Scheune dürfte aus der gleichen Zeit stammen. Alle drei Gebäude sind auf der Feldmarkkarte Wartjenstdt von 1833/34 eingezeichnet. Die Mühle wurde 1956 stillgelegt, das Wasserrad entfernt ebenso die technische Mühlenausstattung, jedoch eine Turbine zur Stromerzeugung eingebaut. An der Erhaltung der Bindermühle besteht ein öffentliches Interesse wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte von Wartjenstedt und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und für Wirtschafts- und Technikgeschichte sowie wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung als Anlage von prägendem Einfluss auf das Landschaftsbild.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

