Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 2
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1830 - 1870
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 7e883a43-8678-4951-8c64-26e08cd42697
- System-ID
- #61310957
- ADABweb-ID
- 30886163
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die einstige Halbhufnerstelle unmittelbar nordwestlich der Dorfzufahrt von Nordosten erstreckt sich mit dem Hofwald bis zur Naudener Straße und mit den Hofwiesen darüber hinweg, wie es auch bei den Hofstellen 21, 22 und 23 und 3 der Fall ist bzw. war. Der Teilungsmaßstab war für die Halbhufnerstellen mit 13,175 % immer noch sehr hoch. Der umfangreiche, historische Baubestand besteht aus einem Vierständer-Haupthaus am Dorfplatz, einem Stallgebäude mit Ankerbalkenkonstruktion im Kern von 1797 (i) auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu Hofstelle Nr.3, einem Backhaus mit Futterküche und angeschlossenem Schweinestall auf der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Dorfzufahrt, einer Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1842 (i) mit jüngerem Schuppenanbau und einer Tabaktrocknungsanlage mit zwei Gebäuden aus der Mitte des 20. Jhs. Wohn-/Wirtschaftsgebäude / Haupthaus: Die Hofstelle reicht allein mit der Grundfläche des Haupthauses bis an den Dorfplatz von Schreyahn. Das traditionelle Vierständer-Hallenhaus ist in seiner historischen Kubatur, Grundfläche, Trauf- und Firsthöhen, Dachneigung, erhalten, aber punktuell verändert. Das komplette Dachwerk bis auf die Giebeldreiecke im ersten und letzten Gebinde wurde um 1960 modern erneuert, ebenso der Torgiebel unterhalb der Dachbalkenlage. Diese Erneuerung in einem Sichtziegelmauerwerk entstand, als der Wirtschaftsteil des Hauses teilweise als Stallung, teilweise mit Wohnnutzung ausgebaut wurde. Bei dieser Baumaßnahme wurde die Wirtschaftsdiele auf ihre heutigen Abmessungen (12,90 m lang, 4,7 m breit und 3,58 m hoch) reduziert. Die 2. Ständerreihe unmittelbar nordwestlich der Diele wurde um 0,7 m in die Diele verlegt, die 3. Ständerreihe unmittelbar südöstlich der Diele um 1,3 m, um größere Stall- und Wohnbereiche zu erzielen. Die ursprüngliche Wirtschaftsdiele des Hauses war also um ca. 2,0 m breiter und auch um 2,25 m länger. Der Wirtschaftsteil bis zum in der Dachbalkenlage um 1,25 m in der Höhe verspringenden Wohnteil hatte eine ursprüngliche Länge von 15,15 m, während der ursprüngliche Wohnteil 6,7 m lang war. Die Gesamtlänge des Hauses beträgt also 21,85 m. Der Wohnteil wurde bereits im frühen 20. Jh. an der Traufseite zur Dorfzufahrt in den Wirtschaftsteil verlängert, wie es vielfach üblich war. Im Wohnteil ist die geräumige Eckstube an der Ostecke des Hauses ebenso erhalten wie das mit Räucherkammer und Speicherfunktion versehene niedrige Obergeschoss. Die historischen Gebindeabstände in der Diele verweisen mit rund 2,6 m auf eine Entstehung vor Durchbruch der Hartdeckung in der Mitte des 19. Jhs.. Zusammen mit dem neuen Dachwerk erhielt das Gebäude um 1960 auch die heutige Eindeckung mit Zementfaser-Rautenschindeln. Ungewöhnlicherweise sind keine Inschriften überliefert. Nicht mehr lesbare Reste der einstigen Inschrift lassen sich am Wohnteil im Nordgiebel nachweisen. Die Versicherungssummen für das Haupthaus bei der Brandkasse wurden zwischen 1795 und 1823 in vier Schritten von 250 auf 900 Taler erhöht, was allenfalls für Reparaturen spricht. Für 1853 ist eine ungewöhnliche Erhöhung von 1.100 auf 1.625 Taler verzeichnet. Hier könnte unter Hinzunahme von Teilen des Vorgängergebäudes eine größere Instandsetzung und Erneuerung erfolgt sein, bei der die restlichen Inschriften möglicherweise entfernt wurden. Die heute entweder vermauerten (Südgiebel) oder verbretterten (Nordgiebel) Giebeldreiecke mit einem engmaschigen Gitterfachwerk ohne Vorkragung in der Kehlbalkenebene waren ursprünglich mit einer Lehmstakung versehen. Entsprechende Spuren finden sich an der Unter- (Löcher) und Oberseite (Nut) der Riegelketten. Der Halbkeller ist an der nordwestlichen Traufseite im Anschluss an die Küche im Wohnteil zu vermuten. 1990 wurde gefördert durch den Rundlingsverein unter Eigenleistung der Dorfbevölkerung die massive Erneuerung des Giebels unterhalb der Dachbalkenlage in Fachwerk zusammen mit dem Dielentor zurückgebaut. Dabei verzichtete man auf die Langstreben und Kopfbänder zu den vier Ständerreihen, wie sie auf einer historischen Abbildung des Giebels auf der Postkarte von 1906/07 zu erkennen sind. Das Haus ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen, städtebaulichen und bautypologischen Bedeutung für das Rundlingsdorf Schreyahn ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Scheune: Es handelt sich um eine Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune in Fachwerk von 1842(i). Die Scheune befindet sich weitgehend im bauzeitlichen Zustand. An der Nordseite wurde um 1970 über die volle Länge eine Holzremise für landwirtschaftliche Geräte angebaut, die baulich nicht in die Scheune eingreift und aufgrund ihrer Bauweise mit einer naturbelassenen Holz-Deckel-Schalung nicht beeinträchtigend wirkt. Der Anbau hat für die Baugeschichte und die Bewertung der Scheune keine Bedeutung. Der deutlich kleinere Vorgängerbau stand im Bereich des Schweinestalls an der Zufahrt zum Dorf. Der Neubau einer größeren Scheune war erst 1842 durch Erwerb einer Gemeinheitsfläche im Zuge der Verkoppelung möglich (vgl. Wübbenhorst, 2021). Die zweischiffige Scheune mit identischer Firstausrichtung wie das Haupthaus steht auf einer Grundfläche von gut 16,06 m in der Länge und 10,23 m in der Breite. Die Längsdurchfahrtsdiele an der Südseite ist insgesamt 15,70 m lang und 6,21 m breit. Die Scheune besteht aus 10 Gebinden mit Gebindeabständen von 1,75-1,80 m. Die Abbundzeichen sind von West nach Ost durchlaufend. Die Queraussteifung erfolgt über Kopfbänder. Im nördlichen, nur 3,48 m breiten Seitenschiff befinden sich vier Räume. Erschlossen über den hofseitigen Westgiebel mit einem zweiflügeligen Tor und einer kleinen Zwischentür zur Diele ist eine 6,9 m lange Wagen- bzw. Kutschenremise, wie sie für die Scheunen dieser Bauzeit typisch sind. Nach Osten schließen sich drei von der Längsdurchfahrt abgetrennte Bergeräume an. Eine Stiege am östlichen Ende der Wagenremise führt von der Längsdiele zunächst auf einen Zwischenboden über der Wagenremise und weiter auf den Dachboden. Die mit einem Lehmestrich versehene Längsdurchfahrt wird im Westen und Osten jeweils durch ein großes, zweiflügeliges Dielentor und zusätzlich nach Westen durch die übliche Schlupftür erschlossen. Sämtliche Gefache im Inneren und an den Traufseiten sind mit einer bauzeitlichen Holzstakung und Lehmbewurf versehen. An der nördlichen Traufseite wurden zwischenzeitlich um 1960 einige Gefache in Kalksandstein neu ausgemauert. West- und Ostgiebel sind mit einer bauzeitlichen Giebelverbretterung und unterhalb der Dachbalkenlage die Gefache mit bauzeitlichen Ziegeln in Kalkmörtel ausgefacht. Ein Giebelpfahl ist allein für den Westgiebel nachweisbar. Die reiche Ausgestaltung mit Inschriften auf mehreren Ebenen (Remisentorsturz, Längsdielentorsturz, Dachbalken- und Kehlbalkenebene) am westlichen Hauptgiebel ist stark verwittert. Zusätzlich ist im Torsturz des Ostgiebels aufgrund der Ausrichtung auch zur Naudender Straße eine gleichlautende Bauinschrift mit den Namen der Bauherren und dem Baujahr „1842“ vorhanden. Das Scheunendach war bis zur Neueindeckung mit Zementfaser-Wellplatten nach Süden und heute stark vermoosten Zementfaserrauten nach Norden um 1960 vermutlich mit Roggenlangstroh eingedeckt. Die Längswände sind zweifach verriegelt. Die Aussteifung im Längsverband erfolgt über wenige Langstreben. Die Inschrift auf dem Dachbalken im ersten Gebinde von Westen (Westgiebel) lautet: „Wer erst nach Gottes reiche tracht Und bleibt auf Dessen Wegen. Der wird von ihm auch wohl bedacht mit dieses Lebens Segen. Den Frommen gibt er fruh bis spat das er von seiner Arbeit hat“ Es handelt sich um Vers 3 aus dem Lied 280 im Lüneburgischen Kirchengesangsbuch. Die darüber befindliche Inschrift auf der Kehlbalkenebene des Westgiebel ist aufgrund der exponierten Wetterseite wie auch die übrigen Inschriften weitgehend verwittert und nur fragmentarisch lesbar, vermutlich: „In Gottes Namen fang ich an, was mir zu tun gebühret. Mit Gott wird alles wolget“(…an und glücklich ausgeführet). Auf den Sturzriegeln über der Schlupftür zur Diele gab es eine weitere fragmentarisch erhaltene Inschrift, vermutlich „Bete und arbeite“. Die Inschriften der Bauherren stehen wie gewöhnlich auf den Torstürzen, in diesem Fall auch auf dem schwer geschädigten und stark verwitterten Torsturz der Wagenremise. Dort ist vermutlich der im Vorjahr am 02.08.1841 verstorbene Vater des eigentlichen Bauherrn verzeichnet: „Der Sel. Joachim Christoph Kopmann“. Der Hof wurde spätestens 1841 an den Sohn, „Johann Christoph Kopmann“ übergeben, der am 9. November 1831 „Anne Elisabeth Kopmann, Geb. Jahrbecken“ aus Lensian geheiratet hatte. Die Trauung fand statt in der Kirche von Satemin. Anne Elisabeth Jahrbeck wurde im August 1807 geboren und starb 1882 in Schreyahn. Wie schon der Großvater Joachim Heinrich waren die Kopmanns Halbhufner in Schreyahn. Die Grundherrschaft lag beim Amt Lüchow. Deshalb gehörte der Hof auch zum Kirchspiel von Satemin (vgl. Wübbenhorst, 2021). Die Scheune wurde seit ihrer Errichtung auffallend geringfügig umgebaut. Um 1900 wurden im Dachwerk Zwischensparren eingefügt, um zumindest die Nordseite mit den schweren Zementrauten eindecken zu können. Möglicherweise geschah dies auch auf der Südseite. Dort erfolgte um 1970 eine Neueindeckung mit den leichteren Zementfaser-Wellplatten. Die Nordseite ist stark bemoost. Durch eine jüngere Aufschüttung des Geländes um bis zu 50 cm sind die Grundschwellen über die volle Länge gänzlich verrottet. Teilweise sind die Ständer dadurch aus der Verzapfung mit dem Rähm und der Dachbalkenlage gefallen. Die südliche Längsseite und neuerdings auch der Westgiebel weisen dadurch eine starke Verformung auf. Aufgrund der dichten Dachhaut und dem guten Zustand der übrigen Hölzer ist eine Rückführung der Verformung möglich und sinnvoll. Die Scheune befindet sich in weiten Teilen in einem guten Zustand. Die Verformungen treten nur punktuell auf. Im November 2021 wurden von Dirk Wübbenhorst ein bauhistorisches Gutachten und eine zeichnerische Dokumentation der Scheune finanziert durch den Rundlingsverein e.V. erstellt. Die Zeichnungen mit Grundriss, Schnitten und Ansichten wurden im Maßstab 1:100 erstellt. Die blauen Linien bezeichnen Teile, die nicht mehr vorhanden sind, sich anhand von bauspuren aber eindeutig rekonstruieren lassen. Rote Linien bezeichnen Bauteile, deren ehemalige Existenz begründet anzunehmen ist, die aber am Objekt nicht eindeutig nachzuweisen sind, so z.B. die Inschrift auf der Kehlbalkenebene des Westgiebels. Denkmalbegründung: Die auffallend wenig veränderte und im hohen Maße authentische Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1842 ist aufgrund ihrer städtebaulichen (siedlungsgeschichtlich) und geschichtlichen (bautypologisch) Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Die städtebauliche Bedeutung liegt im hohen Wert für den Siedlungstypus des Rundlingsdorfes begründet. Ebenso wie die Haupthäuser am Dorfplatz wird die radiale Form der Rundlinge maßgeblich durch die identisch ausgerichteten Scheunen geprägt. Die Ständerbauweise, die Stellung in zweiter Reihe und die Firstausrichtung entsprechen den Haupthäusern am Dorfplatz. Zusätzlich und verstärkend kommt die bautypologische Bedeutung als zweischiffe Scheune mit Längsdurchfahrt hinzu, die neben der dreischiffigen Scheune um 1840 eine bis heute nachwirkende Dominanz im Niederen Drawehn erfahren hat. Aufgrund ihrer tragenden Bedeutung für den außergewöhnlichen universellen Wert der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland unterliegt die Scheune einem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Besonderheiten dieser Scheune sind der Zwischenboden über der Wagenremise, die Gedenkinschrift an den Altbauern und die zusätzliche Inschrift im Torsturz des Ostgiebels. Sonstige besonders erhaltenswerte (historische) Bausubstanz Stallgebäude: Auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 3 steht unweit vom Haupthaus ein eingeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach. Im Kern handelt es sich um einen um 1800 weit verbreiteten Typus mit Ankerbalkenkonstruktion. Die drei Türstürze zu den Stallungen mit ihren Inschriften nehmen Bezug auf diesen Kernbau: „Den 18ten Febr Anno 1797“, „Jurgen Joachim Kopmann“, „Margaretha dorotea Glab“. Dieser südwestliche Kernbau, heute mit einer Hohlpfanneneindeckung und einer Ausfachung mit Kalksandsteinen, wurde im 19. Jahrhundert verlängert. Diese nordöstliche Erweiterung in Firstverlängerung mit einer Ladeluke an der südöstlichen Traufseite ist heute mit Zementfaser-Wellplatten eingedeckt und mit Backsteinen ausgemauert. Futterküche / Backhaus mit Speicher: Als Kopfbau zum Schweinestall auf der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Dorfzufahrt gegenüber zum Stallgebäude dient ein nachträglich aufgestockter Ziegelbau mit der Futterküche und dem Backofen. Das ältere Backhaus, das als Neubau erstmals 1799 gegen Brand versichert wurde, stand vermutlich auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr.3, wo es auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 verzeichnet ist. Bereits 1852 wird es wieder im Brandkassenbuch gestrichen und der Backofen zunächst vermutlich ins Haupthaus verlegt. An das neue, um 1900 in massiver Bauweise errichtete Backhaus mit den beiden die zweiflügelige Haustür flankierenden Fensteröffnungen mit Segmentbogenstürzen schließt der vermutlich aus Abbruchmaterial der Schachtanlage errichtete Schweinestall an. Die Haustür mit Oberlicht und Segmentbogensturz ist noch bauzeitlich. Bei der Aufstockung handelt es sich lediglich um ein Drempelgeschoß, das versehen mit einer kleinen Luke zum Hof, wohl als Getreidespeicher diente. Schweinestall: Mit einer Baunaht zum Kopfbau schließt auf gleicher Tiefe der ehemalige Schweinestall mit der typischen Reihung niedriger Stalltüren an. Auch dieser eingeschossige Ziegelbau ist mit Zementfaser-Wellplatten eingedeckt. Vermutlich handelt es sich um einen Neubau aus der Zeit um 1930, der aus sekundär verbauten Ziegeln errichtet wurde. Tabaktrocknung: Während die vorgelagerten Öfen der Trocknungsanlage weitgehend abgebrochen wurden, ist der Hauptbau mit den großen Trocknungsräumen und der Schornstein- bzw. Lüftungsanlage auf der Westseite erhalten geblieben. Der wenige befensterte und lediglich mit Stahltüren versehene turmartige Massivbau aus Kalksandstein mit Satteldach und Zementfaser-Wellplatten-Eindeckung steht unweit etwas seitlich vor dem Westgiebel der Scheune. Der Trocknungsraum für Tabakblätter im Erdgeschoss hat Innenmaße von 4,65 m in der Breite, 9,60 m in der Länge und 4,16 m in der Höhe. Die Trocknung erfolgte durch die Einleitung von Heißluft. Tabakscheune: Nördlich von Scheune und Tabaktrocknungsanlage steht ein großes Trockenhaus für die Lufttrocknung der Tabakblätter. Die Blätter wurden hierzu an Flachsschnüren aufgefädelt und an Stangen aufgehängt. Die Auflager für die Stangen sind Teil der schlichten Holzkonstruktion der Tabakscheune. Nach Außen erfolgte lediglich eine Verkleidung und Eindeckung mit großformatigen Zinkwellblechen. Die heute mit gleichem Material geschlossenen Lüftungsöffnungen im oberen Teil der Außenwände sind noch gut zu erkennen. Vier große Holztore nach Süden erschließen das heute als Remise genutzte Gebäude. Tabaktrocknungsanlagen wie in Schreyahn waren in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts im Wendland weit verbreitet, als der Tabakanbau eine kurze Blütezeit erlebte. Auch für Kremlin, Meetschow, Wietzetze, Gartow, Hitzacker und Reddereitz sind solche Anlagen überliefert. Kellmann / 02.02.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes und Haupthauses Rundling 2 in Schreyahn besteht aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse nach § 3(3) NDSchG.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

