St. Martini
Ansicht Nordost (2022)
Außenansicht (2018)
Ansicht Nordwest (2022)
Detailansicht Südportal (2022)
Ansicht Südost (2022)
Außenansicht (2018)
Innenansicht (2018)
Innenansicht (2018)
Innenansicht (2018)
- Landkreis
- Göttingen
- Samtgemeinde
- Dransfeld
- Gemeinde
- Jühnde
- Gemarkung
- Jühnde
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Jühnde
- Adresse
- Dorfstraße
- Objekttyp
- Kirche
- Baujahr
- 1271
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 7944d812-d802-415d-bcd7-68d4cdad8046
- System-ID
- #61527669
- ADABweb-ID
- 35270751
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Kirche als rechteckiger Saalbau mit geschlemmten Kalksteinmauerwerk unter zum geraden Chorabschluss abgewalmten Satteldach in Ziegelpfannendeckung. Westturm mit Fachwerkaufsatz, heute mit Ziegelpfannen verschalt, dort rundbogige und ovale Schallöffnungen sowie Turmuhr, von Laternenhaube in Schieferdeckung abgeschlossen. Rechteckige Fensteröffnungen mit Sandsteineinfassungen, ebenso im Langhaus, Eckquaderung im lang-kurz Verband in Sandstein. Dort auf der Südseite Haupteingänge, am westlichen ein kleines Kreuzigungsrelief wohl aus dem 19. Jh., über dem östlichen Portal ein barockes Engelsrelief im Tympanon. Am Chorschluss befindet sich ein jüngerer Fachwerkanbau, zur Nordseite ebenfalls eine Auslucht mit abgeschleppten Dach. Im schlichten Innenraum befindet sich ein Kanzelaltar aus dem Ende des 18. Jh. sowie eine Herrschaftsprieche. Die Kirche befindet sich auf einem erhöhten, vom Mauern umfassten Plateau am südöstlichen Dorfeingang.
- Denkmalbegründung
- Die nördlich des Gutsanwesens im Jahre 1271 errichtete und erstmalig in einer Urkunde des Klosters Mariengarten genannte Pfarrkirche St. Martini ist im Westturm vom Bestand aus dem Jahre 1583, der Saalbau in seiner früneuzeitlichen Form erhalten. In ihrer überhöhten Position im Dorfgefüge spiegelt die ehemalige Patronatskirche die Bedeutung sowie Hierarchie der Kirche und der Gutherrschaft für die Ortschaft. Der gemeinschaftliche Gottesdienstbesuch gehörte u.a. zum religiös-moralischem Verhalten, welches als eines der Gebote in den Hofordnungen des 16. und 17. Jh. zu entnehmen ist. Nach der Reformation entwickeln sich solche Gutskapellen zu weltlich-geistigen Zentren des Herrschaftsgefüges. Das Patronat über die Kirche bestand bis in die 1970er Jahre noch bei den Gutsherren, bevor dieses gänzlich aufgelöst wurde. An der Erhaltung der St. Martini besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie Kultur- und Geistesgeschichte, wie auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS
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Innenansicht (2018)
Innenansicht (2018)
Innenansicht (2018)

