Berliner Bär
- Landkreis
- Schaumburg
- Samtgemeinde
- Bückeburg, Stadt
- Gemeinde
- Bückeburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bückeburg
- Objekttyp
- Denkmal
- Baujahr
- 1964
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 745f0666-84c5-4af2-acf1-9f38ccc42f88
- System-ID
- #61711975
- ADABweb-ID
- 44210852
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Berliner_Baeren
- Beschreibung
- Ein im Kreuzungsbereich Schloßgartenstraße, Ecke Friedrich-Bach-Straße auf einer schmalen Grünfläche aufgestellter etwa 160 cm hoher, grob behauener Granitfindling. Auf beiden Seiten befindet sich ein aus Bronze gestaltetes Berliner Wappen sowie die Schrift "BERLIN 343 KM". Aufgestellt 1964.
- Denkmalbegründung
- Der Berliner Meilenstein wurde feierlich am 13.08.1964 aufgestellt. Zur Enthüllung kam eine Abordnung der Bundeswehr, Philipp Ernst zu Schaumburg-Lippe sowie Reinhold Joseph, Mitbegründer und erster Vorsitzender des Ortsverbandes „Bund der Berliner und Freunde Berlins“ (BdBFB), auf dessen Initiative der Stein aufgestellt wurde. Er ähnelt dem in der benachbarten westfälischen Stadt Minden an der Weserbrücke aufgestellten Stein, der jedoch als reine Steinmetzarbeit ausgeführt ist. Am Erhalt des an städtebaulich prominenter Stelle aufgestellten Gedenksteins besteht aus orts-, landes- und nationalgeschichtlichen Gründen für die Erinnerungskultur im Zusammenhang mit der deutsch-deutschen Teilung, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die politische Geschichte sowie aufgrund seines erheblichen Erinnerungs- und Symbolwertes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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