von Rheden'sches Haus
- Landkreis
- Leer
- Samtgemeinde
- Leer (Ostfriesland), Stadt
- Gemeinde
- Leer
- Objekttyp
- Amtsgericht
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 6f7b9700-3aec-46fc-bb2d-92b2c72ba946
- System-ID
- #61540295
- ADABweb-ID
- 35649489
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Leer_Altstadt
- Beschreibung
- Kern der Gruppe ist das Anfang des 18. Jahrhundert errichtete Rheden´sche Palais mit seinem Erweiterungsbau von 1897/1902, das zurückgesetzt von der Straße steht, der dadurch entstandene Vorgarten mit seinen Buchsbaumeinfassungen hat straßenseitig einen aufwändig gestalteten Zaun mit hohen Sandsteinpfeilern, die von Vasen bekrönt werden, die Zaunelemente sind aus Metall. Die Einfriedung schließt nördlich an das in der Straßenflucht stehende Wohnhaus Wörde 3 an.
- Denkmalbegründung
- Der im frühen 18. Jahrhundert als Adelshof der Familie von Rheden wird seit 1819 als Sitz des Amtes Leer und seit der Verwaltungsreform von 1852 als Amtsgericht genutzt. Das Palais mit seiner Einfriedung unterstreicht die Bedeutung und den repräsentativen Anspruch eines Amtssitzes im 19. Jahrhundert. Für den Amtsdiener wurde um 1820 ein Wohnhaus (Wörde 3) mit Stallanbauten errichtet. Das repräsentative Rheden’sche Palais mit dem Gerichtsdienerhaus spiegelt die Verwaltungsgeschichte Leers wider und ist ein wichtiges straßenbildprägendes Bauensemble. Aufgrund seines Schau- und Zeugniswerts wegen seiner ortsgeschichtlichen, baugeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung liegt die Erhaltung der Gruppe Amtsgericht im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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