"Raffturm"
- Landkreis
- Stadt Braunschweig (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Braunschweig, Stadt
- Gemeinde
- Lehndorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lehndorf
- Adresse
- Hannoversche Straße 1
- Objekttyp
- Gasthaus
- Baujahr
- 1780
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 6e6789bc-16d1-4f3d-9336-2329eb663d3f
- System-ID
- #61631243
- ADABweb-ID
- 36869593
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Langgezogener Fachwerkbau unter Walmdächern in Krempziegeldeckung. Zweigeschossiger fünfachsiger Mittelbau mit achsenmittigen Zugang. Symmetrisches Fachwerkgefüge mit zwei- sowie dreifeldigen Streben und einer verputzten Ausfachung. Fenster im Erdgeschoss mit Fensterläden. Zur West- und Ostseite flankierende eingeschossige, zweiachsige Seitenflügel.
- Denkmalbegründung
- Der sogenannte „Raffturm“ befindet sich an der ursprünglichen Stelle eines Wehrturmes des Braunschweiger Befestigungsringes. Der westlich der Stadt am Stadttore gelegene Raffturm wurde 1229 erstmalig urkundlich erwähnt, ab 1269 wurde er als Vorwerk und Betriebshof des Kreuzklosters betrieben, mit zugehöriger Kruggerechtigkeit und einer Schankerlaubnis ab dem 17. Jh. Als Post- und Zollstation errichtet entwickelte sich das Gebäude um die Mitte des 19. Jh. zu einer beliebten Ausflugsstätte. An der Erhaltung des „Raffturmes“ besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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