Amtsrichterhaus
- Landkreis
- Cuxhaven
- Samtgemeinde
- Land Hadeln
- Gemeinde
- Neuhaus (Oste), Flecken
- Gemarkung
- Neuhaus
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neuhaus/Oste
- Adresse
- Bülsdorfer Straße 12
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1898
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 66eefd60-f1c9-441e-8983-582339a5c1f2
- System-ID
- #61372369
- ADABweb-ID
- 31340621
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständiger eingeschossiger Backsteinbau, unter Halbwalmdach in Ziegeldeckung. Mit zweigeschossigem Seitenrisalit in der straßenseitigen Südfassade unter eigenem Halbwaldach. Hohes Sockelgeschoss, vollunterkellert. Fassadenschmuck mit farbig glasierten Ziegeln als Gesimse, Friese und Einfassung der segmentbogenförmigen Fenster. Dach mit Freigespärre. An der Ostseite ein hölzerner Eingangsvorbau mit Treppe zum Eingang, vor der Westfassade eine hölzerne Veranda. Erbaut 1898 als Wohnhaus des örtlichen Amtsrichters.
- Denkmalbegründung
- Das als Wohnhaus des örtlichen Amtsrichters 1898 erbaute Gebäude an der Bülsdorfer Straße 12 steht südlich des ehemaligen Amtsbezirks. Wie dort liegt auch hier eine großzügig gehobene und begrünte Bebauungsstruktur vor. Das Haus steht in einem ausgedehnten Garten und dokumentiert mit seinen in Holz handwerklich gearbeiteten Formdetails am Freigespärre, dem Seitenaufgang und der Veranda eine repräsentative Variante der typischen Wohnhausarchitektur der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert. Die Erhaltung des Gebäudes liegt daher und wegen der Bedeutung für die Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für die Bau- und Kunstgeschichte sowie auch aufgrund der durch die exponierte Lage manifestierten städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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