ehem. Gildehaus der Zimmerleute
- Landkreis
- Region Hannover
- Samtgemeinde
- Hannover, Landeshauptstadt
- Gemeinde
- Hannover
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Mitte
- Adresse
- Osterstraße 30
- Objekttyp
- Wohn-/Geschäftshaus
- Baujahr
- 1611 - um 1950
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 666286f7-b8cc-4660-90d1-25de8f5f0d66
- System-ID
- #61279910
- ADABweb-ID
- 30735680
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Giebelständiger, aus der Bauflucht vorstehender, viergeschossiger, verputzter Massivbau mit Renaissance-Giebel in Anlehnung an den Vorgängerbau von 1611 mit dreigeschossigem, aus der Achse verschobenem Erker und Treppengiebel in Renaissance-Formen, in denen Teile der Bauplastik von 1611 verwendet wurden.
- Denkmalbegründung
- Am Standort des 1950 neu erbauten Wohnhauses Osterstraße 30 befand sich bis zur Zerstörung 1943 das Gildehauses der Zimmerleute. Beim Neubau des aus der Fluchtlinie vorspringenden Gebäudes wurde versucht, die Parzellierung, Haushöhe und -breite sowie die Giebelgestaltung des Ursprungsbaus von 1611 aufzugreifen. Der von niederländischen und Weser-Renaissance-Gebäuden beeinflusste Giebel wurde bei den hannoverschen Bauten der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts häufig verwandt. Das Wohnhaus ist aufgrund dessen beispielhaft und von Bedeutung sowohl für die Bau- und Kunstgeschichte als auch für die Siedlungs- und Stadtbaugeschichte. Auch aufgrund der städtebaulichen Bedeutung mit seinem prägenden Einfluss auf das Straßenbild liegt seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

