Fußgängerzone
- Landkreis
- Region Hannover
- Samtgemeinde
- Hannover, Landeshauptstadt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Mitte
- Adresse
- Grupenstraße
- Objekttyp
- Einkaufspassage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 652da3f9-150f-4eb9-ba55-ed99b2324bbd
- System-ID
- #61792220
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die Grupenstraße war die erste Fußgängerzone Hannovers. Erhalten sind das Wohn- und Geschäftshaus von Piepho Göbecke Architekten von 1955-56 sowie der unmittelbar davor liegende Brunnen von Kurt Lehmann aus dem Jahr 1956 mit unmittelbar umgebender Freiflächengestaltung.
- Denkmalbegründung
- Die erste Fußgängerzone Hannovers in der Grupenstraße wurde bereits 1954 freigegeben. Die Grupenstraße selbst wurde ab 1870 geplant, jedoch erst ab 1949/50 von der Osterstraße bis zur Schmiedestraße realisiert. Später wurde die Einführung einer direkten, fußläufigen Verbindung zwischen Kröpke und Marktplatz hier in einem ersten Teilstück in die Tat umgesetzt. Das Wohn- und Geschäftshaus, welches noch heute als Musikgeschäft genutzt wird, wurde 1955-56 errichtet, ein Jahr später wurde der Brunnen vom überregional bekannten Bildhauer Kurt Lehmann gestaltet. Beides sind wichtige und letzte Bestandteile dieser Zeitschicht. An der Erhaltung der Objekte besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung für die Ortsgeschichte sowie für die Wirtschaftsgeschichte, aufgrund ihrer beispiehaften Ausprägung hinsichtlich Objekt- und Stiltypen und aufgrund ihrer städtebauliche Bedeutung als Elemente mit prägendem Einfluss für das Straßenbild und räumlichen Gefüge der Straße ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

