Hof Alberding
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück
- Gemeinde
- Alfhausen
- Gemarkung
- Wallen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wallen
- Adresse
- In der Heide 38
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1821
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 61c621c8-8e16-4dbe-8fa6-857f42033c3f
- System-ID
- #61736246
- ADABweb-ID
- 45811450
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Giebelständig am Ende eines Wirtschaftsweges gelegene Heuerhaus, Zweiständerbau in Unterrähmzimmerung, Wirtschaftsgiebel zweimal über Schwellbalkenüberstand vorkragend, Wohngiebel mit Steckwalm, Kammerfach, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Satteldach ursprünglich mit Reetdeckung, errichtet 1821 (i). Im Inneren der Flettdielengrundriss mit Scherwand erhalten. Nachträglich südliche Traufseite massiv ersetzt.
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Wallen liegt nördlich von Alfhausen, am Ostrand der Ankumer Berge. Der ursprüngliche Siedlungskern befand sich vor dem Waller Esch, an der Straße von Alfhausen nach Bersenbrück, und wurde von acht Vollerben gebildet. Komplettiert wurde die Besiedlung durch weitere fünf Erben und vier Markkötter nördlich und westlich. Im 19. Jahrhundert wurde die Siedlungsstruktur mittels Neubau von einigen Heuerhäusern im Westen ergänzt. Seit dieser Zeit wurde nahezu die Hälfte aller Hofanlagen in Wallen abgebrochen. Die übrigen wurden in ihrer Bausubstanz erneuert. Wirtschaftliche Nebengebäude haben sich kaum erhalten. Auch die jüngeren Heuerhäuser sind nicht ohne Veränderungen überkommen. Das Heuerhaus zu Hof Alberding ist ein solches, jüngeres Beispiel aus dem frühen 19. Jahrhundert, das westlich des Siedlungskerns errichtet wurde. In Substanz und Erscheinungsbild zeigt es sich im Vergleich zu anderen Heuerhäusern aus dieser Zeit noch relativ ungestört. Die Einzellage des Heuerhauses ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand resultiert aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form als regionaltypischer Zweiständerbau beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

