Hof Zumberge
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück
- Gemeinde
- Ankum
- Gemarkung
- Druchhorn
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Druchhorn
- Adresse
- Ankumer Straße 49
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1833
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 5e2f261d-cc4a-4859-a366-5d0c303df114
- System-ID
- #61742752
- ADABweb-ID
- 47209081
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständiges Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerk teils mit Ziegelausmauerung, teils mit Lehmstakung, Wirtschaftsgiebel dreimal vorkragend, Wohngiebel dreimal vorkragend, jeweils zum Teil über profilierten Knaggen, Satteldach, errichtet 1833 (i). Innengerüst wohl teils erhalten, ursprünglich mit Ständern mit verdicktem Kopf, geschwungenen Kopfbändern dielenseitig zwischen Ständer und Dachbalken.
- Denkmalbegründung
- Die für die Siedlungsgeschichte der Gemarkung Druchhorn wichtigen Voll- und Halberbenhöfe reihen sich in lockerer Folge entlang des Suttruper Baches. Dagegen liegen die meisten Markkötter am Nord- oder Südrand der Gemarkung. Sie schließen an die Erbensiedlungen direkt an. Die Hofanlage Zumberge gehört zur südlich gelegenen Gruppe von Markköttern. Unweit des Hofes liegt das zugehörige Heuerhaus. Diese sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Das Heuerhaus zu Hof Zumberge ist ein wichtiges Dokument dieses sozialgeschichtlichen Aspektes. Zudem ist es baukontruktiv als Zweiständerbau mit mehrfach vorkragendem Knaggengiebel ein typisches Beispiel der Hauptgebäude der erhaltenen Hof- und Heuerhausstellen aus dem frühen 19. Jahrhundert. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

