Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 6
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1833
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 5dbeeb68-e906-47ed-9241-0de6de833286
- System-ID
- #61310960
- ADABweb-ID
- 30886332
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die Hofanlage gehörte historisch bis zur Ablösung in der Mitte des 19. Jhs. zu den lediglich fünf Hofstellen in Schreyahn, die dem Amt Wustrow zugeordnet waren. Die alte Brandkassennummer Ass. Nr. 2 wurde auch nach Zusammenlegung der Brandkassenbücher der beiden Ämter Lüchow und Wustrow beibehalten. Es handelte sich um eine Halbhufnerstelle. Eigentümer ab 1795 bis 1847 war die Familie Drausemann mit Johann Friedrich Drausemann bis 1809, Hans Joachim Drausemann bis 1823 und Johann Heinrich Drausemann bis 1847. 1847 ging die Hofstelle an Johann Heinrich Kofahl. 1875 ist sein Sohn Johann Joachim Heinrich Kofahl als Eigentümer verzeichnet. Nach Westen gehörte vermutlich seit dem späten 19. Jh. auch die Halbhufnerstelle (heute Nr.7) dem gleichen Eigentümer. Das dortige Haupthaus stand noch auf den preußischen Urkataster von 1879-81 firstparallel und auffallend dicht ohne trennende Hofzufahrt zum erhaltenen Haupthaus von Nr. 6. Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde das Haupthaus Nr. 7 abgebrochen und die Grundstücksgrenzen zu Gunsten von Nr. 6 verändert. Auf der benachbarten Hofstelle stehen heute zwei moderne Wohnbauten aus der 2. Hälfte des 20.Jhs., Nr. 7 und 8A/8B, davon Nr. 7 als Altenteiler. Auf der Hofstelle sind neben dem Wohnhaus noch diverse Nebengebäude wie Kuhstall (heute Remise), Stallungen und als nordöstlicher Abschluss eine Scheune mit Erweiterungsanbauten (heute Remise) erhalten. Zwischen Scheune und den ehemaligen Stallungen liegen der Küchen- und Blumengarten. Wohn-/Wirtschaftsgebäude: Das Haupthaus mit der Hofzufahrt an der Ostseite steht als Vierständer-Hallenhaus giebelständig zum Dorfplatz. Das aus 13 Gebinden bestehende, große Haupthaus wird heute vollständig als Wohnhaus genutzt, der vordere, ehemalige Wirtschaftsteil nach Süden mit der Diele vom 1. bis 10. Gebinde sowie der bauzeitliche, hintere Wohnteil nach Norden vom 10. bis 13. Gebinde. Der ehemalige Speicher- und Zwischenboden über dem Wohnteil mit der zentralen Räucherkammer wurde in jüngerer Zeit ebenso wie das Dachwerk über dem Wohnteil zu Wohnzwecken ausgebaut. Das Dachwerk ist mit einer naturroten Hohlfalzpfanne im Normalformat eingedeckt. Bereits vor 1978 wurden die östliche Längsseite und der rückwärtige Wohngiebel im Erdgeschoss massiv erneuert. Die westliche Längsseite, der Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz und der rückwärtige Wohngiebel oberhalb vom Erdgeschoss sind in Fachwerk aus der Bauzeit 1833 (i) mit zum Teil jüngeren Fensteröffnungen erhalten. Die beiden inneren Ständerreihen sind insitu erhalten, wenn auch verkleidet. Das Haupthaus wurde nach dem engmaschigen Gitterfachwerk im Südgiebel und den Inschriften 1833 (i) von Johann Heinrich Dausemann erbaut. 1852, nach Abbruch des vor 1795 entstandenen, rückwärtigen Backhauses auf der östlichen Grundstücksgrenze wurde der Backofen in das Haupthaus verlagert. Die Umnutzung als reines Wohnhaus erfolgte nach 1978. Die Inschriften auf der Kehl- und Dachbalkenebene des Südgiebels geben jeweils einen Vers aus dem Lüneburgischen Gesangsbuch wieder. Auf der oberen Kehlbalkenebene Vers 1 (leicht hinten gekürzt) aus Lied 35: „Bis hierher hat mich Gott gebracht durch seine große Güte, bis hierher hat er Tag und Nacht bewahret…“ und auf der unteren Dachbalkenebene Vers 4 aus Lied 1015 aus der Rubrik für Ackersleute: „Ach segne mich mein Gott und alles was ich habe, denn alles dieses ist ja Deine gute Gabe. Gesegnet sey die Frucht, gesegnet sey das Vieh, gesegnet Haus und Hof von Dir so spät als früh. Amen". Im Torsturz der einstigen Diele die Bauherren und das Datum der Errichtung: „Johann Heinrich Drausemann – Catrina Elisabet Drausemann – den 22 May – Anno 1833“ (aus: Wendland-Archiv).
- Denkmalbegründung
- Die Ausweisung als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3(3) NDSchG erfolgte aufgrund der bautypologischen, siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung. Die siedlungsgeschichtliche Bedeutung für das Rundlingsdorf und der das Bild des Dorfplatzes prägende Südgiebel dominieren gegenüber der nachrangigen bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Hallenhaus mit Mittellängsdiele und anschließendem Kammerfach.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

