Gulfhaus
- Landkreis
- Aurich
- Samtgemeinde
- Großheide
- Gemeinde
- Menstede-Coldinne
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Coldinne
- Adresse
- Coldinner Straße 67
- Objekttyp
- Gulfhaus
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 5984e77e-727f-48bc-b1db-8db73677738f
- System-ID
- #61497513
- ADABweb-ID
- 34644337
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständig zur Coldinner Straße gelegener Gulfhof. Eingeschossiger, ostwestlich gerichteter Rohziegelbau mit Drempel unter Satteldach, letztgenanntes im Westen oberhalb des Wirtschaftsgiebels der Durchfahrtsscheune abgewalmt. Der Wohnteil bauzeitlich mit roten Tonhohlziegeln gedeckt, der Wirtschaftsteil im oberen Drittel mit Reet, darunter analog zum Wohnteil hart gedeckt. Vier auf fünf Achsen messender Wohnteil mit segmentbogig überfangenen, achtteiligen Blendrahmenfenstern; die zwei westlichen Achsen der nördlichen Traufe als Eingangsbereich eingerückt. Ziegelziersetzungen in Form von Ecklisenen und umlaufendem Konsolfries an Ortgängen und Traufen. Verzierungen und Stürze im Wohnteil mit braunrot gebranntem Ziegel farblich vom ansonsten naturroten Mauerziegel abgesetzt. 1877/78 (a) errichtet. Südlicher Anbau an Gulfscheune unter niedrigerem, quer gerichtetem Satteldach, vermutl. 1897.
- Denkmalbegründung
- Das Gulfhaus Coldinner Straße 67 in Großheide-Coldinne hat eine geschichtliche und eine städtebauliche Bedeutung. Dem Gebäude kommt geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte sowie aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch die beispielhafte Ausprägung eines Stils und Gebäudetypus zu. 1877/78 wurde das repräsentative Gulfhaus südlich der Coldinner Straße durch die Familie Reents errichtet. Nachdem Theodor Hermann Reents, Ziegler in zweiter Generation, die seit 1817 in Familienbesitz befindliche Ziegelei südlich der Hofstelle ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beträchtlich ausgebaut und gleichzeitig den Landbesitz in Coldinne bedeutend vermehrt hatte, übergab er den Coldinner Besitz an seinen Sohn und Nachfolger Hermann Hajo, der den Hof 1880 gemeinsam mit seiner Frau Antje Johanna bezog. Die heute nicht mehr existente Ziegelei lieferte somit nicht nur die Backsteine zum Bau des Gulfhauses – und der wenig später errichteten Nebengebäuden –, sondern bildete gemeinsam mit den Ländereien vor allem auch die wirtschaftliche Grundlage für die fortan in den Fokus rückende Landwirtschaft der Familie Reents in Coldinne. Das Wohnwirtschaftsgebäude zeigt anhand der weiter oben beschriebenen Fassadengestaltung des Wohnteils typische Stilelemente des Historismus. Analog zur architektonischen Entwicklung im Deutschen Reich ist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch in Ostfriesland eine Hinwendung zu Schmuckformen, die überregional Anwendung fanden, zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu hielt man hinsichtlich des Haustyps jedoch am bewährten regionalen Vorbild fest. Der ostfriesische Gulfhof, ein Eindachhof bestehend aus einem ein- bis zweigeschossigen Wohnteil und einem rückwärtig anschließenden, breiteren Wirtschaftsteil mit tieferen Traufen, war seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis ins zweite Drittel des 20. Jahrhunderts die dominierende Hausform Ostfrieslands. Im Zusammenhang mit der nach § 3 Abs. 3 NDSchG geschützten Hofanlage Coldinner Straße 67 in Großheide-Coldinne, bestehend aus dem in Rede stehenden Wohnwirtschaftsgebäude, der im Norden firstparallel errichteten Nebenscheune und dem südwestlichen Stallgebäude, kommt dem Gulfhaus des Weiteren städtebauliche Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßen- und Landschaftsbild zu. Der Erhalt des in Rede stehenden Gulfhauses liegt aufgrund seiner Beispielhaftigkeit für einen Stil und Gebäudetypus in Verbindung mit dem guten Überlieferungszustand im öffentlichen Interesse. Nicht nur die Außenhaut mitsamt der zeittypischen Gliederung und die Konstruktion mit dem namengebenden Gulfgerüst, sondern auch nennenswerte Teile der wandfesten Ausstattung sind bis heute erhalten geblieben, sodass das Gebäude ein hohes Maß an Integrität und Authentizität aufweist. Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich bei dem ehemaligen Wohnwirtschaftsgebäude Coldinner Straße 67 in Großheide-Coldinne um ein Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61495191 | Hofanlage
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

