Doppelwohnhaus mit Gaststätte
- Landkreis
- Helmstedt
- Samtgemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemeinde
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Georgienstraße 1
- Objekttyp
- Doppelhaus
- Baujahr
- 1865
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Städtebauliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 56e0953f-5ffb-4fc0-9d57-8fce68814297
- System-ID
- #61390007
- ADABweb-ID
- 32702547
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger verputzter Eckbau auf niveauausgleichendem Sockel, unterkellert, unter abgewinkeltem Satteldach mit Ziegelpfannendeckung. Innenwände, Rückwand und westliche Seitenwand in Fachwerk. Hauptfassade mit dreiachsigen leicht vortretenden Mittelrisalit mit reich gestalteten Fenstern, oben mit einem Zwerchhaus abgeschossen. Erdgeschoss in Putzquaderung, schlicht eingeschnittenen Fenstern sowie profiliertem Gurtgesims. Die Ecke wurde für ein Geschäftseingang abgeschrägt, darüber befindet sich eine spätere Gaube. Im Obergeschoss Fenster mit profilierter Putzrahmung und Verdachung, im Risalit und über dem Eingang zusätzlicher Eierstab und Brüstungsreliefs. An der Traufe ein Zahnschnitt. Rückwärtig ein Innenhof sowie umschließende Anbauten.
- Denkmalbegründung
- Das Eckgebäude Georgien-/ Schuhstraße besteht insgesamt aus vier stellen, drei davon wurden 1660 vereinigt, um 1770 kam die vierte Stelle dazu. Das heutige Gebäude wurde 1865 nach Brand der Vorgängerbauten vom Hutfabrikanten Hensel errichtet, straßenbildprägend im Stile des Klassizimus. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

