Hofanlage Seedorfer Straße 2
- Landkreis
- Uelzen
- Samtgemeinde
- Bevensen-Ebstorf
- Gemeinde
- Bad Bevensen, Stadt
- Gemarkung
- Seedorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Seedorf
- Adresse
- Seedorfer Straße 2
- Objekttyp
- Hofanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 569bc303-6f5e-49b7-9905-5e12b0f71d02
- System-ID
- #61342452
- ADABweb-ID
- 31079641
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Hofanlage aus vier einen Hofraum umschließenden Gebäuden, von denen das westlich gelegene Wohnhaus sowie das südlich an der Seedorfer Straße liegende Wirtschaftsgebäude als Teile der Gruppe baulicher Anlagen geschützt sind. Hofzufahrt von Südosten sowie Hoffläche in Feldsteinpflaster. Westlich des Wohnhauses parkartiger Garten. Hoffläche mit altem Baumbestand, Rasenrondell und gepflasterter Umfahrung vor dem Wohnhaus angelehnt an Gutshof-Vorbilder.
- Denkmalbegründung
- Die Hofanlage Seedorfer Straße 2 liegt am östlichen Rand des Haufendorfes und ist in ihrer heutigen Form in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus einem früheren Vollhof entstanden. Die gutshofartige Anlage des Wohnhauses an der Stirnseite eines langgestreckten, von Wirtschaftsgebäuden gerahmten Hofes mit Rasenrondell unterstreicht den sozialen Anspruch der Bauherren. Die Erhaltung der Hofanlage als Gruppe baulicher Anlagen liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung aufgrund ihres Zeugniswertes für die Siedlungsgeschichte des Dorfes und für die Sozialgeschichte sowie aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

