Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Heidekreis
- Samtgemeinde
- Walsrode, Stadt
- Gemeinde
- Uetzingen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Uetzingen
- Adresse
- Am Böhmeufer 4
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1599
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 55821d4c-099a-4bf3-ac2f-a641154c11fd
- System-ID
- #61745762
- ADABweb-ID
- 47344589
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zum Hof giebelständiger Zweiständerbau in Fachwerk mit Backsteinausfachung und Halbwalmdach in Ziegeldeckung. Wirtschaftsgiebel zweifach vorkragend über Stichbalkenköpfen, die von größeren Knaggen mit Profilierung und eingeschnittenem Dekor gestützt werden. Das Hauptmotiv ist ein sparsam verzierter Mittelwulst, der von zwei Hohlkehlen eingefasst wird. Der Giebelschwellbalken und eine Leiste auf dem Rähme der Erdgeschosswand tragen eine leichte Schiffskehle. Leicht außermittig ein Einfahrtstor, darüber sowie auf dem Dachgeschossbalken erneuerte Inschriften. Es handelt sich im Kern um ein Wohn-/Wirtschaftgebäude von 1599 (Dendro). Erhalten ist neben der Hoffassade das Innengerüst in wesentlichen Teilen und der Dachstuhl. Im Rahmen einer Modernisierung im 19. Jahrhundert wurde der Flettbereich in typischer Form umgestaltet (u.a. Einbau einer Küche) und die Räume weiter in den Wirtschaftsbereich vorgeschoben, zugleich wurde der ehemals vorhandene Vorschauer beseitigt. Gleichwohl ist die typische Struktur von Kammerfach, Flettbereich und Wirtschaftsbereich erhalten und ablesbar.
- Denkmalbegründung
- Die große Hofstelle in Uetzingen liegt in hügeliger Umgebung nahe der Böhme, urkundlich soll sie bereits 1069 erstmals erwähnt sein, das heutige Haupthaus stammt dendrochronologisch datiert von 1599. Das kräftige Fachwerk des Innengerüstes und der Fassaden sowie das Dachwerk sind in weiten Abschnitten überkommen. Insgesamt stellt sich der große Bau als guter Zeuge der Bauweise um 1600 in der Heideregion dar. Die Erhaltung liegt daher wegen der geschichtlichen Bedeutung aufgrund des orts-, bau- und kunstgeschichtlichen Schau- und Zeugniswerts sowie auch aus städtebaulichen Gründen im Hinblick auf das Bild der Hofanlage im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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