Scheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Küsten
- Gemarkung
- Gühlitz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Gühlitz
- Adresse
- Gühlitz 14
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- um 1820 - 1838
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 53f0a595-147b-44c5-bb51-bf3039bfa966
- System-ID
- #61305382
- ADABweb-ID
- 30855995
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Inschriften am Vordergiebel nach Osten: Kehlbalken: „…uns auf Wegen und Stegen und der … unser täglich Brod haben und was mehr …“ Dachbalken: „Auf Gott, und nicht auf meinen Rath, will ich mein Glücke bauen, Und dem, der mich erschaffet hat, mit ganzer Sehl (?) trauen. Er, der die Welt allmächtig hält, wird mich in meinen Tagen … (als Gott und Vater tragen)“ (vermutlich unter Windbrett verkürzt „usw“, für den Schluss nicht ausreichend Platz) Torsturz Remise: „was mein Gott will gescheh allzeit, sein Wille ist der aller Beste“ (Kernlied des lutherischen Kirchengesangs, um 1550, Rubrik Glaube, Liebe,Hoffnung) Torsturz Dielentor: „Jürgen Heinrich Schulze – Christine Elisabeth Schulzen“ Türsturz Schlupftür (heute tiefer gelegter Riegel zwischen Dielentor und Remisentor): „Den 27 ten März 1838 Beschreibung: Das dreischiffige Wohn-/Wirtschaftsgebäude mit 10 Gebinden im gebundenen System und vier von Ost nach West durchlaufenden Ständerreihen wurde laut Inschrift im ehemaligen Sturzbalken der Schlupftür zur Diele im Ostgiebel am 27. März 1838 gerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war die Verkoppelung mit Aufteilung der bis nach 1828 gemeinschaftlich genutzten Hofwälder und –wiesen bereits vollzogen. Das Gebäude steht inmitten des alten Hofplatzes und am östlichen Rand innerhalb des Hofwaldes der Hofstelle Nr. 9. Der Standort ist typisch für die großen Scheunen. Die inschriftliche Datierung „1838“ bezieht sich vermut-lich nicht auf den Kernbau, sondern auf die Verlängerung einer deutlich kürzeren Vorgänger-scheune, die auf dem Bestandsplan von 1825 verzeichnet ist. Die Scheune wurde nachweis-lich um drei Gebinde in Firstverlängerung nach Osten erweitert. Das Kerngerüst vom 4. bis 10. Gebinde mit den Zapfenlöchern des alten Ostgiebels im 4. Gebinde lässt sich auch in den Abbundzeichen ablesen. Die Sparrenabstände im Kernbau aus der Zeit um 1820 und in der Verlängerung von 1838 entsprechen mit 2,3 bis 2,5 m den zeitüblichen Abmessungen. Zum Zeitpunkt der Verkoppelung ab 1828 standen neben dem Haupthaus am Dorfplatz und der rückwärtigen Scheune noch drei weitere Nebengebäude auf der Hofstelle. Im Brandkassenbuch des Amtes Lüchow von 1795-1834 ist der Hof nicht mit Sicherheit zuordbar, da der Familienname „Schultz“ bei jeder zweiten Hofstelle des Dorfes auftaucht. Ähnliches gilt für das Einwohnerverzeichnis von 1833. Auffallend ist, dass dort von den 14 Hofstellen des Dorfes drei mit zwei Wohnhäusern verzeichnet sind. Spätestens mit dem Brandkassenbuch des Amtes Clenze von 1851-1861 ist eine Zuordnung möglich. Hier erscheint der Erbauer der Scheune von 1838: Jürgen Heinrich Schulz unter der Ass. Nr. 9. Vor 1861 erfolgte die Abgabe der ehemaligen Halbhufnerstelle an Joachim Heinrich Möller. Die Scheune ist mit fast identischer Versicherungssumme wie das Haupthaus ungewöhnlich hoch versichert. In dieser Zeit bestand die Hofstelle aus dem Wohnhaus mit Backofen, der Scheune, einem Backhaus und einem Pferdestall. Im preußischen Urkataster von 1873 sind die beiden Haupthäuser der Hofstelle, also Haupthaus und Scheune, eigentumsrechtlich geteilt dargestellt. Entsprechend wird im Brandkassenbuch von 1866 – 1911 unter Ass. Nr. 9 zwischen dem Wohnhaus „neuer Teil“, dem Wohnhaus „alter Teil“ und der Scheune „mit Wohnungseinrichtung“ unterschieden. Das ehemalige, nunmehr umgenutzte Backhaus wird als Stall bezeichnet. Zwischen 1861 mit Joachim Heinrich Möller und 1899 mit „Ehefrau Dorothea Elisabeth Buchhorn, geborene Schulz“ erscheint eine Vielzahl gestrichener Teileigentümer. Demnach war die Hofstelle zwischen 1869 und 1899 von diversen Eigentümern bewohnt und bewirtschaftet, die sich Haupthaus und Scheune jeweils 1/3 zu 2/3 geteilt haben. Zwischen dem 16.07.1880 und dem 09.11.1880 erfolgten erstmals bauliche Eingriffe unterschiedlicher Eigentümer an beiden Gebäuden, der Scheune und dem Haupthaus. Vermutlich handelte es sich um eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Eigentumsanteilen. Auch während des Neubaus des Wohnteils am Haupthaus zwischen dem 09.02. und 05.05.1899 erfolgten auch Maßnahmen an der Scheune mit dem Wohnteil. Die Scheune hat spätestens nach diesen Eingriffen alle Merkmale eines Haupthauses erfüllt. Bei der Erweiterung um 7,3 m bzw. drei zusätzliche Gebinde 1838 wurden allein die Inschriften von Tor- und Türsturz aktualisiert. Ansonsten dürften sämtliche Hölzer des alten Ostgiebels übernommen worden sein. Der Torsturz der einstigen Wagenremise wurde erst in jüngerer Zeit höher gelegt. Der Kernbau mit sieben Gebinden und einer Länge von 14,23 m sowie einer Breite von rund 11,0 m ist im Längsverband mit zwei paarweise angeordneten, gekrümmten Langstreben zwischen Schwelle und Rähm ausgebildet. Das nördliche Seitenschiff ist mit 3,29 m in der Tiefe deutlich breiter als das südliche Seitenschiff mit 2,35 m. Die Diele entspricht mit lediglich 4,11 m in der Breite den üblichen Maßen bei Scheunen. Die Gesamtlänge nach Verlängerung 1838 und nach Einbau eines Kammerfachs um 1870 betrug rund 16,0 m. Die einstige Scheune vereinigt zunächst alle Merkmale eines multifunktionalen Wirtschaftsgebäudes, d.h. mit zusätzlicher Funktion als Wagenremise, Stallung, Speicher und vermutlich auch Halbkeller. Die Außenwände wurden ausschließlich in Eiche hergestellt, während im Inneren über die Langhölzer wie Rähm, Dachbalken und Sparren hinaus auch Weichhölzer Verwendung fanden. Bereits im ersten Erfassungstext der Hofstelle Nr. 9 vom 23.01.1979 wurde erkannt, dass dieses Wirtschaftsgebäude nur wenige Jahre oder Jahrzehnte nach Errichtung in ein Wohn-/Wirtschaftsgebäude umgebaut wurde. Analog zum gängigen Typus wurde rückwärtig nach Westen ein Kammerfach mit Küche, Stube und zwei (Schlaf-)Kammern in das bestehende Gefüge mit geringen Eingriffen eingefügt. Die Stube befindet sich daher nicht in der sonst typischen Ecklage sondern am Westende der einstigen Längsdurchfahrtsdiele. Dieses Kammerfach vom 1. bis 3. Gebinde von Westen erstreckt sich wie üblich mit weiteren Kammern und dem Halbkeller über die Seitenschiffe in den östlichen Wirtschaftsteil. Zeitpunkt und Ursache dieses Ausbaus können bislang nur vermutet werden. Spätestens mit dem Neubau des Wohnteils am Haupthaus 1899 musste für die Bauzeit ein Ausweichquartier geschaffen werden. Zu diesem Zeitpunkt dürfte jedoch schon seit knapp 3 Jahrzehnten eine Teilung wie oben beschrieben erfolgt sein. Auf dem Foto der Ersterfassung von Ende 1978 ist ersichtlich, dass die Stube über zwei vierflügelige Kreuzstockfenster mit Bleisprossen verfügte, wie sie zwischen 1780 und 1880 üblich waren. Möglicherweise wurden vor Abbruch des alten Wohnteils im Haupthaus alle noch brauchbaren Teile für den Umbau des Wirtschaftsgebäudes verwendet. Ebenso denkbar wäre der nachträgliche Einbau eines Altenteilers bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts oder eine Kombination von Beidem. Zusammen mit der massiven Herdwand mit Schornstein in der Küche an der Südwestecke entstand auf dem Dachboden auch eine Räucherkammer. Dies spricht für eine längere Nutzungsdauer in Funktion eines vollwertigen Wohnteils und nicht nur für eine vorübergehende Nutzung von wenigen Monaten. Das Gebäude mit seiner zweifachen Verriegelung, den gekrümmten Langstreben zwischen Schwelle und Rähm und den für Scheunen dieser Zeit typischen, großen Gebindeabständen wurde nach Umnutzung als Wohn-/Wirtschaftsgebäude in seinen Außengefachen mit Ziegeln ausgemauert. Die Gefache wurden von Außen nicht verputzt sondern einschließlich der Fugen rot getüncht, um ein einheitliches, nicht zu buntes Bild zu erzielen. Zuvor, also zur Bauzeit, waren die Gefache bis auf den Ostgiebel gezäunt, d.h. mit Staken, Flechtwerk Lehm geschlossen. Im westlichen Wohnteil wurden die hohen Decken der Kammern tiefer gelegt, aber kein nutzbarer Zwischenboden (Pomös) eingefügt. Die durchgehende Dachbalkenlage vom West- bis Ostgiebel ohne den sonst üblichen Versprung zwischen Wohn- und Wirtschaftsteil unterstreicht die vorgenommene Umnutzung als Wohn-/Wirtschaftsgebäude. Die letzte Eindeckung mit Zementplatten für den Wirtschaftsteil und Zementfaser-Wellplatten für den Wirtschaftsteil lassen vermuten, dass das Gebäude bis weit ins 20. Jahrhundert mit einem Weichdach versehen war und in Abschnitten mit einem leichten Hartdach ausgestattet wurde. Ursprünglich handelte es sich um eine Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune mit Stallungen und Wagenremise. Das leichte Verschwenken der Dielendurchfahrt um ca. 50 cm nach Süden ist nicht untypisch. Der dem Hofplatz zugewandte Hauptgiebel ist aufwendig als Hauptfassade durchgestaltet, wie es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts üblich war. Das Gitterfachwerk im Giebel, die Ausfachung mit Ziegelsteinen und Lüftungsöffnungen zum Dachraum, die Inschriften in fünf Abschnitten, das Dielentor mit der seitlichen Schlupftür und das seitliche Tor zur ehemaligen Wagenremise entsprechen dem gängigen Typus. Allerdings handelte es sich zu keinem Zeitpunkt um eine reine Scheune, auch dies absolut typisch. Der integrierte Stallteil lässt sich aufgrund älterer, heute teilweise zugesetzter Türöffnungen im nördlichen Seitenschiff zwischen dem 1. und 7. Gebinde gut lokalisieren: eine Stalltür nördlich des Dielentores im Ostgiebel, eine weitere Stalltür zwischen dem 3. und 4. Gebinde von Osten und eine auch als Seitentür vorstellbare Türöffnung zwischen dem 5. und 6. Gebinde jeweils nach Norden. Ein nachträglich mit Versatz zwischen die Ständer im 7. und 8. Gebinde eingefügter Torsturz dürfte als Seitentür zum Wohnteil mit einem seitlichen Fenster gedient haben. Letzteres ist heute vermauert, die Türöffnung als Fenster genutzt. Auffallend sind hier zwischen dem 6. und 8. Gebinde die über dem Sturzriegel angeordneten Balkenköpfe einer abgehängten Zwischendecke, die sich bis zum Westgiebel erstreckt, wenn auch nicht von Außen sichtbar. Die Sanierung und Umnutzung zum Zweitwohnsitz ab 2005 erfolgte weitgehend im Bestand mit Rücksicht auf die vorgefundenen Strukturen und Materialien. Die Gefache wurden wie schon zuvor mit alten, rot-bunten Backsteinen ausgemauert. Die Grundschwelle wurde bis auf wenige Ausnahmen fast vollständig runderneuert. Seit der Erbauung 1838 ist die Grundschwelle nur geringfügig um eine Balkenstärke angehoben worden. Das Dach erhielt eine Neueindeckung mit naturroten Hohlpfannen. Das alte Dachwerk mit seinen weiten Sparrenabständen wurde lediglich durch zusätzliche Felderbalken verstärkt. Der Schornstein und die Räucherkammer aus der Umnutzungs- und Ausbauphase in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden abgebrochen, ein neuer Schornstein zusammen mit einem Grundofen in der großen Diele errichtet. Ein jüngeres, provisorisch eingefügtes, Innen liegendes Badezimmer der letzten Bewohnerin (vor 2005) am westlichen Ende der Diele wird derzeit durch einen neuen Sanitärraum im nördlichen Seitenschiff ersetzt bzw. ergänzt. Das innerhalb der Diele eingestellte Bad vor der einstigen Stube mit einem Innenfenster in die Diele ist reversibel und greift nicht in die Struktur des Hauses ein. Ein Rückbau wird empfohlen, um die komplette Länge der Wirtschaftsdiele wieder verständlich zu machen. Die Sanierung seit 2005 als Wohngebäude wurde einfühlsam und ohne gravierende Eingriffe in die vorgefundene, historische Bausubstanz vorgenommen. Die Anordnung einer zentralen Wärmequelle im Zentrum des Hauses bildet immer dann eine adäquate Option, wenn eine vollflächige Umnutzung als Wohnraum über den ehemaligen Wohnteil im Westen hinaus bis in den ehemaligen Wirtschaftsteil im Osten angestrebt wird. Die charakteristische Lage innerhalb des Hofwaldes, die durch Baumfällungen im überalterten Bestand zunehmend in Frage gestellt wurde, sollte durch Nachpflanzung und Verjüngung wieder gestärkt werden.
- Denkmalbegründung
- Das große Wohn-/Wirtschaftsgebäude am nördlichen Dorfrand, das dreiseitig von einem alten Hofwald gefasst wird, ist für die Dorfansicht von Gühlitz aus der Feldmark von prägender Bedeutung. Neben der siedlungsgeschichtlichen Bedeutung innerhalb der Radialstruktur des Rundlings mit seinen rückwärtigen Scheunen kommt also auch eine das Ortsbild prägende, städtebauliche Bedeutung hinzu. Das Gebäude wurde folgerichtig bei der Erstaufstellung des Denkmalverzeichnisses für den Landkreis Lüchow-Dannenberg von 1987 als Scheune mit nachträglich eingefügtem Wohnteil weitgehend richtig beurteilt. Da die erstmalige Umnutzung als Wohn-/Wirtschaftsgebäude um 1870 bereits wenige Jahre nach der Errichtung als Scheune 1838 erfolgte, sind die baulichen Eingriffe als prägender Teil der Bau- und Nutzungsgeschichte zu werten. Die Ausweisung erfolgt aufgrund der siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes. Bautypologisch ist auch die Umnutzung einer Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune als Wohn-/Wirtschaftsgebäude von Interesse, wobei in die tragende Konstruktion als Vierständergefüge nicht eingegriffen wurde. Die Fortschreibung orientiert sich an dem landesweiten Maßstab.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296286 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

