Einfriedung mit Torpfeilern
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Lamspringe
- Gemarkung
- Wöllersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wöllersheim
- Adresse
- Wöllersheim 2
- Objekttyp
- Einfriedung
- Baujahr
- 1891
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 52112750
- Objekt-Nr.
- 342
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Einfriedung, bestehend aus einer niedrigen Ziegelmauer mit Sandsteinabdeckung und einem Stück Mauer aus Sandsteinquadern im Südosten an der Einfahrt zum Hof, drei Sandsteinpfeilern, zwei mit Radabweisern und schmiedeeisernem Tor im Osten, einer Backsteinmauer mit Sandsteinabdeckung und teilweise mit schmiedeeisernen Zaunelementen im Nordosten, dort mit weiterem, von Sandsteinpfeilern flankiertem Eingang und einer langen, zum Feld abgrenzenden Mauer im Nordwesten des Grundstücks. Die lange, mit Sandstein abgedeckte Backsteinmauer im Nordosten und Nordwesten wird durch Pfeilervorlagen rhythmisiert und durch einen Zierfries geschmückt. Ein Teil der Einfriedung führt von der Grundstücksbegrenzung zum Haus und trennt den Wirtschaftshof vom Privatgarten.
- Denkmalbegründung
- Die Einfriedung des Gutes Steinhof in Wöllersheim, die gemäß Inschrift im Torpfeiler 1891 entlang des Grundstücks Wöllersheim 2 errichtet wurde, begleitet die Straße K317 auf der westlichen Seite und knickt am Feldrain nach Süden ab. An der Erhaltung der Einfriedung mit Torpfeilern und schmiedeeisernen Toren besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen ihres ortsgeschichtlichen und bauhistorischen Zeugniswertes sowie aufgrund ihres prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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