Landarbeiterwohnhaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Algermissen
- Gemarkung
- Groß Lobke
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Groß Lobke
- Adresse
- Andreasplatz 2
- Objekttyp
- Landarbeiterwohnhaus
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 51728838
- Objekt-Nr.
- 126
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Landarbeiterwohnhaus, erbaut wohl in den 1870er-Jahren zusammen mit der gesamten Hofanlage des Rittergutbesitzers Heye, die mit diesem Gebäude westlich zur Straße Andreasplatz abschließt. Eineinhalbgeschossiges traufständiges Gebäude mit roten Sichtziegelfasssaden und nördlich anschließendem kleinem Stall, der wohl etwas später angefügt wurde (Materialwechsel). Die Fassaden weisen sparsame Ziegelziersetzungen mit Gurtgesims, Lisenen und Ortgangkonsolen auf. Die Hauptfassade mit Eingang und drei Fenstern ist nach Osten zum Hof orientiert. Die Fenster nach außen zur Westseite sind nachträglich verschlossen.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Landarbeiterwohnhauses als funktionaler Teil der historischen Hofanlage Andreasplatz 2 besteht ein öffentliches Interesse. Es besteht eine geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte von Groß Lobke aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Baugeschichte. Zudem liegt eine städtebauliche Bedeutung vor, da das Gebäude einen prägenden Einfluss auf das Straßenbild des Andreasplatzes ausübt und als wesentliches, städtebaulich abschließendes Element des räumlichen Gefüges der Hofanlage wirkt.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb