Grünanlage an der Schleusenstraße
- Landkreis
- Oldenburg (Oldb), Stadt
- Gemeinde
- Oldenburg (Oldb), Stadt
- Gemarkung
- Oldenburg
- Adresse
- Schleusenstraße
- Objekttyp
- Grünanlage
- Baujahr
- um 1932
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 51686939
- Objekt-Nr.
- 2683
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die schmale Grünanlage erstreckt sich zwischen Elisabethstraße und Westfalendamm, ist ungefähr mittig von der Bachstraße unterbrochen und wird nördlich von der Schleusenstraße begleitet, wo das öffentliche Grün in den Vorgärten der dortigen Bebauung nicht nur ein Gegenüber sondern eine visuelle Erweiterung findet. Südlich grenzt der kleine Park an die rückwärtigen Gärten der Bebauung an der Friedrich-Rüder-Straße. Die ursprüngliche Gestaltungsidee aus den frühen dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts verfolgte den Gedanken eines Stadtplatzes, mit hoher Aufenthaltsqualität durch intensive gärtnerische Ausgestaltung. Sie ersetzte einen 1928 zugeschütteten kleinen Abschnitt des Hunte-Ems-Kanals, der hier eine Schleuse aufwies. Eine erste Querung über die Mühlenhunte nach Westen zum Schlossgarten entstand bereits zeitgleich, doch wurden stadtplanerischen Ideen von Grünverbindungen insbesondere mit und im Stadtteil Eversten erst nach dem Zweiten Weltkrieg umgesetzt. Im typischen Stil der formalen Gartenkunst des frühen 20. Jahrhunderts entstand nach Plänen der städtischen Gartenverwaltung eine in drei Quartiere gegliederte offene Gartenanlage, die von einem Hauptweg durchzogen wird, in dessen Verlauf sich größere Rasenplätze mit Schmuckbeeten und kleineren Attraktionen wie einem Alpinum abwechseln. Helle Laub- und dunkle Nadelgehölze charakterisieren durch ihr Nebeneinander das Gestaltungsbild wie auch die Verwendung markanter Blühgehölze und einzelner Rhododendren. Als strukturierendes und gleichzeitig verbindendes Element fungiert eine Reihe aus buntlaubigen Spitzahornen als nördliche Fassung zur Schleusenstraße, die heute das Straßenbild bestimmt. Die Gestaltung der östlichen Partie der Grünanlage wurde zwischenzeitlich in Teilen überformt, kann jedoch als Raum und Teil der Gesamtanlage noch erlebt werden.
- Denkmalbegründung
- Die zu Beginn der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts nach Demontage und Verfüllung einer Schleuse im Zuge des Hunte-Ems-Kanals angelegte Grünanlage an der Schleusenstraße ist ein für Niedersachsen wichtiges Beispiel der Gestaltung öffentlicher Grünanlagen im Stil der entwickelten formalen Gartenkunst der Zeit. Trotz partieller Überformung und altersbedingter Gehölzentwicklung vermag das Objekt mit der überkommenen Substanz immer noch gut die Gestaltungsabsichten und deren Qualität zu vermitteln. Die typischen Gestaltungelemente, wie das differenzierte orthogonale Wegesystem, die Gliederung in offene Rasenplätze, kombinierte Sitzplätze und Beetanlagen, die prägnante Pflanzenverwendung sowie besondere Attraktionen aber auch Ausstattung mit Skulpturen, verweisen deutlich auf den bürgerlichen Repräsentationscharakter wie auch auf die Bedeutung dieser Grünanlage als Naherholungsfläche. In diesem Sinne wurde sie in ein System von verbindenden Grünzügen einbezogen, die wie die Elisabethstraße entlang der Mühlenhunte sowie der Hausbäke aus der Innenstadt in die umgebende Landschaft des Vorortes Eversten führten. Als Konversionsfläche wurde sie darüber hinaus zu einem prägenden Element zwischen zwei Wohnquartieren, das nicht nur das Straßenbild bestimmt sondern auch die Erlebnisqualität des Stadtbezirks hebt. Die Grünanlage an der Schleusenstraße vermag im Rahmen der allgemeinen Ortsgeschichte sowie der Stadtbaugeschichte wesentliche Aspekte von Entwicklung zu dokumentieren und vor Ort zu vermitteln. Sie verfügt als platzartige Grünanlage über einen besonderen Zeugnis- und Schauwert für die Entwicklung des Stadtgrüns in Niedersachsen während der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Als Gestaltung der örtlichen Grünflächenverwaltung zeugt sie auch von der Leistungsfähigkeit derartiger Verwaltungsstrukturen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und deren Bedeutung für die Stadtentwicklung. Aufgrund zahlreicher Verluste derartiger Anlagen aus dieser Zeit in Niedersachsen durch Überformung und Zerstörung kommt der Grünanlage an der Schleusenstraße ein Seltenheitswert zu. Insofern besteht an der Erhaltung im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ein öffentliche Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb