Herrenhaus; Gut Auermühle
- Landkreis
- Gifhorn
- Samtgemeinde
- Hankensbüttel [Sg]
- Gemeinde
- Steinhorst
- Gemarkung
- Lüsche
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lüsche
- Adresse
- Gut Auermühle 1
- Objekttyp
- Herrenhaus (Bauwerk)
- Baujahr
- 1912
- bis
- 1913
- Personen
- Siebrecht, Karl
Vierthaler, Ludwig
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 50880328
- Objekt-Nr.
- 50
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Herrenhaus des Gutskomplexes Auermühle, als zweigeschossiger verputzter Massivbau mit einem queraufgeschlossenen Hauptflügel uns zwei Seitenflügeln, eine Eingangsterrasse umschließend, auf Sandsteinsockel unter Mansardenwalmdach mit kupferüberfangenen Dachgauben und abschließendem mittigen Dachreiter mit Kupferhaube. Mächtiges Jugendstil-Hauptportal, vom kupfergedeckten Rundbogen überfangen, rustizierte Ecklisenen aus Naturstein, Fenster mit stilistischen Klappläden. Rückwärtig eine Freitreppe und ein außermittiger Söller mit Ausblick Gartenbereich. Vom Architekten Karl Siebrecht, Innenausstattung von Prof. Ludwig Vierthaler.
- Denkmalbegründung
- Der besondere kunst- und baugeschichtliche Wert des Herrenhauses liegt in seiner Ausformung als Jugendstilgebäude mit Anklängen des barocken Schlossbaus. Aufgrund der Durchbildung von Einzelformen, wie z.B. die kupfergewölbten Elemente oder der Dachreiter mit Turmuhr im Kontrast zu den ruhigen Putzflächen, gehört das Gebäude zu den seltenen Vertretern dieser Stilstufe, vor allem im ländlichen Raum. Zudem besitzt es eine besonders wertvolle Innenausstattung der von Ludwig Vierthaler entworfenen Meißner Kachelöfen. Das Herrenhaus des Gutes Auermühle ist ein künstlerisches Gemeinschaftswerk des Architekten Karl Siebrecht und des Bildhauers Ludwig Vierthaler die zu diesem Zeitpunkt auf der Höhe ihres künstlerischen Schaffens angelangt waren. An der Erhaltung des 1912-1913 errichteten Herrenhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen von Landesgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes als Werk überregional bekannter Künstler, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für überregional nicht alltägliche künstlerisch-handwerkliche gestaltwerte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element des räumlichen Gefüges einer Gutsanlage ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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