Richtstätte
- Landkreis
- Diepholz
- Gemeinde
- Wagenfeld
- Gemarkung
- Wagenfeld
- Objekttyp
- Richtstätte
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 50394606
- Objekt-Nr.
- 60
- Fachbereich
- Archäologie
- Denkmalthema
- Diepholz-Richtstaetten
- Beschreibung
- Rechteckige Gräftenanlage mit zentraler rechteckiger Fläche (19 x 14 m), bis zu 1 m tiefem und 7 breitem Ringgraben, der wiederum von einem (von der Grabensohle aus) 1 m hohen und 9 m breiten Wall umgeben wird, der vom Umland durch einen nur 2 - 3 m breiten und 0,1 - 0,2 m tiefen Graben abgetrennt wird. An der Westseite zu einem alten Weg hin entfallen sowohl der Wall als auch der äußere Graben. Über eine wohl sekundäre Erdbrücke erfolgt hier vom Weg aus der Zugang zur Innenfläche. Diese Anlage überprägt und schneidet zwei ältere 12 m breite und bis zu 95 m lange N-S ausgerichtete Ackerbeete eines Wölbackers. Der Bauschutt in den Gräben ist modern. Aufgrund der Tiefe des inneren Grabens ist ein im Mittelalter aufgelassenes Objekt, wie etwa eine kleine Gräftenburg, auszuschließen. Der Graben wurde demnach bis in die Neuzeit gesäubert und das Objekt entsprechend genutzt. Damit handelt es sich hier um eine Richtstätte, die in einen mittelalterlichen Wölbacker hineingebaut wurde. Das Areal gehörte zur nur 300 m südöstlich gelegenen Auburg, dem Sitz des gleichnamigen diepholzischen und hessischen Amtes. 1495 wurde die Auburg durch die Grafen von Diepholz errichtet, 1585 kam das Amt an Hessen und 1816 an Hannover. 1820 wurde das Amt aufgehoben und die Richtstätte wuchs zu und geriet in Vergessenheit. Dementsprechend wird die Errichtung der Richtstätte für die Zeit zwischen 1495 und 1600 anzunehmen sein. Sie liegt in einem spitzwinkeligen Dreieck zwischen zwei alten Straßen: der Neustädter Straße im Norden und der Diepholzer Straße B 239, der südlichen Verlängerung des Heerwegs FstNr. 8, im Westen auf einer rundum sichtbaren kleinen Anhöhe.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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