Hof Hinrichs
- Landkreis
- Wittmund
- Gemeinde
- Wittmund, Stadt
- Gemarkung
- Funnix
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Funnix
- Adresse
- Smittshörn 10
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 50356234
- Objekt-Nr.
- 279
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Am südwestlichen Ortsrand von Altfunnixsiel gelegenes ehemaliges Wohn-/Wirtschaftsgebäude. Gulfhof bestehend aus traufständigem, sattelgedecktem, eineinhalbgeschossigem Wohnteil im Nordosten und südwestlich außermittig anschließender Gulfscheune unter quer gerichtetem Krüppelwalmdach. Erschließung des mit fünf auf vier Achsen im Grundriss fast quadratischen Wohnteils über die zentrale, nordöstliche Achse; ihr vorgelagert eine zweiläufige Außentreppe mit mittigem Podest. Hauseingangstür erhalten. Klinkerfassaden des Wohnteils zurückhaltend mittels Sockelgesims, Ecklisenen und einem Konsolfries entlang der Giebel verziert. Hochrechteckige Fensteröffnungen ursprünglich mit zweiflügeligen Blendrahmenfenstern und fein versprossten Oberlichtern. Bauzeitliche Fenster in den traufseitig, paarig oberhalb der Erdgeschossfenster angeordneten Kornbodenöffnungen erhalten. Der Wohnteil durch Mittellängsflur erschlossen. Bauzeitliche Binnenstruktur und wandfeste Ausstattung erhalten. Im Wechsel natur- und braunrotes Ziegelmauerwerk der Gulfscheune mit Sockelgesims, Ecklisenen und Konsolfries entlang der Giebel verziert. Öffnungen mit Segment- bzw. Rundbögen überwölbt. Gulfgerüst erhalten; die beiden südlichen Ständerpaare im Gegensatz zu den drei nördlichen mit doppelten Kopfbändern in Querrichtung. Errichtet im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts nach Umsiedlung der Hofstelle von Weithörn (Einzellage) nach Altfunnixsiel um 1910/20. Dabei teilweise Wiederverwendung von Baumaterial. Bauzeitlich südöstlicher Schweinestallanbau mit quer gerichtetem First an Gulfscheune, in den 1960ern durch Neubau ersetzt. Das bestehende, angebaute Stallgebäude nicht Teil des Denkmals.
- Denkmalbegründung
- Der ostfriesische Gulfhof Smittshörn 10 in Altfunnixsiel ist von geschichtlicher Bedeutung. Dem Gebäude kommt eine geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Baugeschichte sowie durch die beispielhafte Ausprägung eines Stils und Gebäudetypus zu. Das Wohnwirtschaftsgebäude zeigt anhand der Fassadengestaltung und Ausbaudetails des Wohnteils typische Stilelemente des frühen 20. Jahrhunderts (baugeschichtliche Bedeutung). Mit traufständigem Wohnteil und angeschlossener Gulfscheune zeigt das Gebäude eine Variation des regional bewährten Haustyps. Der ostfriesische Gulfhof, typischerweise ein Eindachhof bestehend aus einem ein- bis zweigeschossigen Wohnteil und einem rückwärtig anschließenden, breiteren Wirtschaftsteil mit tieferen Traufen, war seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis ins zweite Drittel des 20. Jahrhunderts die dominierende Hausform Ostfrieslands. Die hiesige Sonderform geht vermutlich auch auf die besondere Baugeschichte des Hofes zurück. Während die Gulfscheune mutmaßlich zu großen Teilen aus Altmaterial errichtet worden ist, achtete man beim Wohnteil darauf, ihn dem geänderten Zeitgeschmack entsprechend zu gestalten. Der Erhalt des in Rede stehenden Wohnwirtschaftsgebäudes liegt aufgrund seiner Beispielhaftigkeit für einen Stil und Gebäudetypus in Verbindung mit dem guten Überlieferungszustand im öffentlichen Interesse. Nicht nur die Außenhaut sowie die Konstruktion mit dem namengebenden Gulfgerüst, sondern auch nennenswerte Teile der wandfesten Ausstattung sind bis heute erhalten geblieben, sodass das Gebäude ein hohes Maß an Integrität und Authentizität aufweist. Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich bei dem ostfriesischen Gulfhof Smittshörn 10 in Wittmund-Funnix (Altfunnixsiel) um ein Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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