Staufenburg, Kleiner Staufenberg
- Landkreis
- Göttingen
- Samtgemeinde
- Gfg. Harz (Landkreis Göttingen)
- Gemeinde
- Zorge, Forst
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Kl. Staufenberg, Jungfernklippe
- Objekttyp
- Burg
- Baujahr
- 13. Jh.
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 4de45f6d-acd7-4273-bf1e-f89c28f327df
- System-ID
- #60881800
- ADABweb-ID
- 28943994
- Fachbereich
- Archäologie
- Beschreibung
- Name: Staufenburg. Länglich ovaler Burgplatz (Hauptburg), ca. 25 x 50 m, auf natürlichem, dem Berggipfel aufgesetzten Felskopf angelegt, NO-SW gerichtet. Dieselbe folgt polygonal dem Gelände, nur noch in situ erhalten ein Stück auf der SO sowie die östliche Ecke, sonst nur Schutt mit Mörtelbrocken. Im Gipfelklotz des Burgfelsens eingehauen drei künstliche Vertiefungen: Nordöstlich ca. 5 m langer, knapp 1 m breiter, oben offener Durchgang, in der Mitte schachtartige Vertiefung, "Brunnen" genannt, südwestlich enger, niedriger, in S-Form verlaufender Stollen von ca. 5 m Länge. Es kann sich um begonnene Keller- und Brunnenanlage handeln, die unvollendet liegenblieben. Um die ganze Hauptburg herum ein Ringgraben mit hohem Vorwall. Unmittelbar südöstlich der Hauptburg, tiefer als diese gelegen, die Vorburg auf natürlicher, flacher Terrasse, Grundrissform ein rechtwinkliges Dreieck mit ungleich langen, nach außen gebogenen Schenkeln, ca. 40 x 70 m. Rings um die Vorburg wiederum tiefer Graben mit hohem Vorwall, eine Erdbrücke an der Ostecke bezeichnet den alten Toreingang. An der steil zu Tal abfallenden NW-Seite der Hauptburg fehlt die Vorburg, hier schneiden Graben und Vorwall der Vorburg tangential mit dem Vorwall der Hauptburg zusammen und laufen als schmale Terasse unter diesem entlang. 1243 erbaut durch den Grafen Dietrich v. Honstein, vermutlich als Machtmittel gegen die damals mit Honstein in Fehde liegenden Grafen v. Clettenberg. Die Gründung der Burg geschah zunächst widerrechtlich auf dem Kloster Walkenried gehörenden (Kleinen) Staufenberg, wurde aber 1243 legal -gegen Entschädigung- vom Kloster den Honsteinern überlassen. Bereits nach zehn Jahren, nachdem die Grafen v. Honstein die Burg Clettenberg in Besitz gebracht hatten, verhandelt Graf Heinrich v. Honstein mit Kloster Walkenried. 1253 kauft dasselbe für 200 Silbermark den Staufenberg zurück mitsamt der Burg, die das Kloster abbrechen darf.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

