Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Samtgemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemeinde
- Heckenbeck
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Heckenbeck
- Adresse
- Schulstraße 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1700 - um 1750
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 4de06df0-bdad-4fd0-ace8-4d1f7e7db7d5
- System-ID
- #61421747
- ADABweb-ID
- 33817559
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf Quadersockel unter Halbwalmdach in Ziegeldeckung, Dachausbau nachträglich, giebelständig, freistehend, zurückgesetzt, mit jüngeren Anbauten an der Hofseite. Fachwerk in Stockwerkzimmerung mit dreiseitig auskragendem Oberstock über gekerbten und abgerundeten Balkenköpfen und gleichartig profilierten, jedoch zurückgelegten Füllhölzern, Gefüge mit annähernd geschosshohen Streben in den Eckfeldern und an den Flanken der Mittelachse, quer erschlossen, in der nördlichen Hälfte mit eng gestellten Ständerpaaren erneuert und erweitert.
- Denkmalbegründung
- Das stattliche Fachwerkhaus wurde in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts auf dem Pfarrmeierhof (Ass. Nr. 24) am Rande des historischen Ortskerns von Heckenbeck errichtet. Mit seinem überkommenen Fachwerkgefüge setzt es einen für das Ortsbild wichtigen Akzent. An seiner Erhaltung besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und wegen der ortsbildprägenden städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

