Wohnhaus
- Landkreis
- Lüneburg
- Samtgemeinde
- Lüneburg, Hansestadt
- Gemeinde
- Lüneburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lüneburg
- Adresse
- Obere Schrangenstraße 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1862
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 4a4bb8e5-ba44-4d66-bce4-e803510d7901
- System-ID
- #61266266
- ADABweb-ID
- 30658139
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Langgestreckter traufständiger zweigeschossiger Bau, im Norden mit einem Fachwerkobergeschoss im Süden massiv in Backstein, unter Satteldach in Ziegeldeckung. Straßenseitige Fassade sechsachsig und mit farbigen, glasierten und Formsteinen geschmückt. Die Fenster im Obergeschoss rundbogig (im Erdgeschoss ehemals stichbogig), die Brüstungsfelder in Sandstein in Form zweier halber Zehnpässe gestaltet. Besonders hervorgehoben ist die östliche Eingangsachse, risalitartig vorgezogen und mit einem türmchenbesezten Dreieckgiebel bekrönt. Über dem rundbogigen Eingang mit zweiflügeliger Tür, die jeweils drei quadratische Füllungen besitzt, schließt sich ein Balkon mit einer reich dekorierten Brüstung aus sternförmig durchbrochenen Gussplatten an, der begehbar ist über eine rundbogige Öffnung mit einem floral dekorierten Oberlicht aus Metallguss, das im Kreisfenster des Giebels wieder aufgenommen wird. 1862 vom neuen Eigentümer, dem Maurergesellen J. T. Owerien, erbaut.
- Denkmalbegründung
- Der breitgelagerte Backsteinbau von 1862 an der Oberen Schrangenstraße 5 in Lüneburg ist ein in der ausgeführten Qualität selten gut überlieferter Vertreter des Rundbogenstils und der frühen Neugotik der Hannoverschen Schule. Der Erbauer war der Maurergeselle J. T. Owerien, der später in der Unteren Schrangenstraße ein Maurergeschäft betrieb. Das Haus zeichnet sich durch eine besonders reiche Dekoration in frühneugotischer Formensprache aus, besonders hervorzuheben ist zudem eine teilweise überkommene Ausstattung. Die Erhaltung des Wohnhauses liegt aufgrund seiner bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung, als typischer Vertreter der überregional verbreiteten Hannoverschen Bauschule, wegen des straßenbildprägenden und damit städtebaulich wichtigen Zeugniswerts und nicht zuletzt aufgrund der künstlerischen Bedeutung wegen der nicht alltäglichen Gestaltwerte und der erhaltenen Innenraumausstattung im öffentlichen Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61261684 | Altstadt (Baukomplex)
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

