Bürger-Denkmal
- Landkreis
- Göttingen
- Gemeinde
- Göttingen, Stadt
- Gemarkung
- Göttingen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Göttingen
- Adresse
- Bürgerstraße
- Objekttyp
- Denkmal
- Baujahr
- 1895
- bis
- 1994
- Personen
- Eberlein, Gustav Heinrich
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 49400161
- Objekt-Nr.
- 2213
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Bürger-Denkmal. Personendenkmal für den Göttinger Dichter und Professor Gottfried August Bürger (1747-1794), gestiftet kurz nach dem 100. Todestag 1895 von der Stadt Göttingen und repräsentativ geschaffen vom in Hann.- Münden geborenen und später in Berlin wohnhaften Bildhauer Gustav Eberlein (1847-1926); ursprünglich aufgestellt auf dem Bartholomäusfriedhof als drittes Bürger-Denkmal der Stadt Göttingen. Das neue Standbild stand nahe an der Straße neben dem aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden zweiten Erinnerungsmal, welches das verschollene eigentliche Grabmal symbolisiert. Im Juni 1994 wurde das Eberlein-Standbild zum 200. Todestag des Dichters an den nördlichen Gehweg der bereits seit 1864 nach Bürger benannten Bürgerstraße versetzt (im Grünbereich der Gauß-Weber-Wallanlage). Ab- und Wiederaufbau sowie Reinigung, Ergänzung fehlender Stücke und Neuvergoldung der Inschrift erfolgten durch die Werkstatt des Göttinger Steinmetzmeisters Rolf Reineck. Das Denkmal auf leicht querrechteckigem Grundriss ist dreiteilig gestaltet und besteht aus einem Stufenbau, einem klassisch gegliederten hohen Granit-Postament und darauf der überlebensgroßen Bronzebüste des Dichters. Die Büste ist unter der linken Schulter mit einer Künstlersignatur versehen („G. Eberlein fec.“). Vorne auf dem Postament befindet sich eine vergoldete Inschrift mit drei knappen Zeilen zu den Lebensdaten („G. A. Bürger / geb. 31. Dezember 1747 / gest. 8. Juni 1897.“). Am Fuß der Postament-Rückseite erinnert eine Metallplakette an die Versetzung von 1994. Kunsthistorische Beschreibung der Büste (nach Karl Arndt): „Eberlein orientierte sich mit seiner Bürger-Büste im Physiognomischen wie im Kostüm an der zeitgenössischen Überlieferung; er musste das tun, denn man verlangte nun ein hohes, ja manchmal (…) bedenkliches Maß an Ähnlichkeit. (…) Doch wird man kaum entscheiden können, welches Bildnis er benutzte. Denn seine, sofort erkennbare Absicht war zu idealisieren und sich nicht durch die alte Überlieferung in Ketten legen zu lassen. Er formte Bürgers Gesicht schmal und korrigierte die Proportionen; er bildete die Nase fein und die Lippen sinnlich voll. Der Dichter, der mit 47 Jahren elend genug gestorben war, wird hier jugendlich und unbeschwert gezeigt. Nichts lässt die Qualen seines Lebens, von denen wir doch wissen, deutlich werden. Der Kopf ist ein wenig aus der Körperachse zur linken Schulter hingewendet. Die Augen sind nicht ziellos-träumerisch, sondern mit überlegen wirkender Entschiedenheit in die Ferne gerichtet. Lebhaftigkeit in alle Zügen, jedoch ohne aufdringliches Pathos, und eine schöne Steigerung durch die Behandlung der Oberflächen. Wir sehen keine glatten, klassizistisch kühlen Wölbungen, sondern durchgängig eine feinere oder stärkere – wiederum nicht aufdringliche – Bewegung. Das reich gefältelte Jabot macht dem Antlitz keine unangemessene Konkurrenz. Wie der Kopf aus den weit zurückgeschlagenen Kragen von Rock und Weste aufragt – das gibt dieser Büste einen bezwingenden Ausdruck von Freiheit. (…) Das Büsten-Denkmal läßt sich als Reduktionsform des ganzfigurigen ‚Standbildes‘ kennzeichnen. Wo die Mittel es nicht erlaubten, wo der Platz es geboten sein ließ, da griff man diese Möglichkeit auf, wenn man den zu Ehrenden leibhaftig vor die Augen der Nachwelt rücken wollte. (…) Das zweite Göttinger Bürger-Monument fügt sich selbstverständlich in die allgemeine Entwicklung ein, behauptet aber aufgrund seiner künstlerischen Qualitäten in ihr einen besonderen Platz.“
- Denkmalbegründung
- Die Erhaltung des 1895 vom Bildhauer Gustav Eberlein geschaffenen Bürger-Denkmals liegt wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung im öffentlichen Interesse. Es besteht ein Zeugnis- und Schauwert für die Ortsgeschichte Göttingens sowie die Kunstgeschichte und die Kultur- und Geistesgeschichte um 1900 mit ihrem Personen- und Denkmalkult. Das Standbild zeigt eine beispielhafte Ausprägung des Personendenkmal-Typus. Die künstlerische Bedeutung liegt in den von Eberlein und dessen Mitarbeitern ausgeführten überregional qualitätvollen künstlerischen und handwerklichen Gestaltwerten, sowohl der Büste als auch des Denkmalunterbaus. Das Bürger-Denkmal war seit 1982 als Bestandteil des Bartholomäusfriedhofs an der Weender Landstraße denkmalgeschützt; die Denkmaleigenschaft blieb bei der Versetzung von 1994 an die Bürgerstraße erhalten.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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