Gulfhaus
- Landkreis
- Wittmund
- Samtgemeinde
- Esens
- Gemeinde
- Werdum
- Gemarkung
- Werdum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Werdum
- Adresse
- Nordwerdum 17
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1616 (Kern)
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 485ab9b7-2887-4375-b36f-86fd23ef2c4e
- System-ID
- #61494792
- ADABweb-ID
- 34618441
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Gulfhaeuser
- Beschreibung
- Gulfhaus in der Form eines Kreuzelwerks („Krüsselwark“) in der Südostecke der kleinen Dorfwarft, die Graft um den Hofplatz resthaft erhalten. Im Westen ein dreiräumiges Steinhaus, mit der Firstlinie in Nord-Süd-Richtung, eingeschossig mit Drempel, Querbalkenlage mit langen Mauerankern, Zieranker am Südgiebel mit der Datierung 1616, Giebelräume unterkellert. Reste der zweibahnigen Fenster mit gekuppelten Entlastungsbögen vor allem am Südgiebel gut erkennbar. Tiefgreifender Umbau ca. 1830: Holzblockrahmenfenster, Entfernung der Giebelkamine, Abwalmung der Giebel, z. T. kleinteiligerer Innenausbau. Das Haus stand nach Ausweis vermauerter Fenster in der Ostwand ursprünglich frei oder besaß nur einen schmalen Anbau als Viehhaus oder als Verbindungsbau zu einem Wirtschaftsteil. Unter Zwischenschaltung eines breiten Quergangs Anbau einer Gulfscheune mit Firstlinie in West-Ost-Richtung, wodurch der „kreuzförmige“ Grundriss entstand. Vier Gebinde in Oberrähmzimmerung, dendrochronologisch datiert 1654, Verlängerung um ein Gebinde und Erneuerung der Außenwände mit halb abgewalmtem Wirtschaftsgiebel um 1900. Stallkübbung im Süden zu Ferienwohnungen ausgebaut.
- Denkmalbegründung
- Das Gebäude zeigt die Entwicklung eines Steinhauses des frühen 17. Jahrhunderts zu einem Wohn-/Wirtschaftsgebäudes durch den Anbau einer regionaltypischen Gulfscheune, in diesem Fall an die Traufseite. Dabei gehört das Steinhaus zu einem relativ seltenen, weiterentwickelten Typus mit drei Räumen und entsprechend differenzierterem Wohnanspruch. Aufgrund seiner Länge wird es mit Anbau der Gulfscheune nicht vollkommen in einem einheitlichen Baukörper zusammengeführt, sondern behält stärker seinen ursprünglichen Charakter. An der Erhaltung des Wohn-Wirtschaftsgebäude besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung wegen seiner beispielhaften Ausprägung eines Bautyps und seines orts- und baugeschichtlichen Schau- und Zeugniswerts ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

