Wohnhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Blütlingen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Blütlingen
- Adresse
- Rudolphstraße 25 b
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1906 - 1915
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 47ec5fe7-0e31-4f51-b84a-77e1b3a02b64
- System-ID
- #61311016
- ADABweb-ID
- 30887417
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Alle Häuser und Wohnungen folgen in Grundfläche, Grundriss und Höhen dem gleichen Haustypus. Sie sind durchgehend und vollflächig mit Halbkellern versehen. Die befensterten Sockelgeschosse mit den beiden Kellerräumen pro Wohneinheit sind nach Außen verputzt. Die vier Wohneinheiten je Haus mit jeweils drei Zimmern und einer Küche auf knapp 60 qm verteilt auf zwei Vollgeschosse sind vertikal wie ein Reihenhaus aufgeteikt. Das Hauptgeschoss befindet sich im Hochparterre. Die Zugänge zu den einzelnen Wohneinheiten erfolgen separat über Außentreppen von der Rückseite zum Hof in das Hochparterre. Diese Erschließung hat sich bis heute durchgehend erhalten. Dort im Hof stehen oder standen in zweiter Reihe auch die zugehörigen Kleinviehstallungen mit den Aborten, die heute durch An- und Neubauten weitgehend verdrängt sind. Das Trinkwasser musste von einer Schwengelpumpe auf den Gehwegen bezogen werden. Der Anschluss an eine Wasserleitung im Haus erfolgte erst sehr viel später ab 1933. Im Hochparterre befinden sich zwei Räume, die Küche hofseitig und die Stube straßenseitig. Die Stube konnte auch als Schlafkammer genutzt werden, wenn die Schlafkammern im zum zweiten Vollgeschoss mit Drempel und Fenstern ausgebauten Dachgeschoss nicht von der Familie selbst genutzt wurden, sondern an Schlaf- und Kostgänger vermietet wurden. Vom Windfang wurde die Küche mit der nachfolgenden Stube erschlossen. Zusätzlich führte von dort eine steile Stiege in das Dachgeschoss mit den Schlafkammern. Die beiden Schlafräume wurden separat über einen kleinen Verteilerraum erschlossen, bildeten also keine Durchgangsräume. Von der Küche aus ging ein Abgang in den Keller unter der Wohnung. Alle Häuser treten nach Außen als Villa in Erscheinung. Die beiden mittleren Wohnungen sind in einem übergiebelten Mittelrisalit zusammengefasst. Dies war notwendig, um auch die Schlafkammern im Dachgeschoss zu belichten. Die Schlafkammern der beiden äußeren Wohnungen wurden über die beiden seitlichen Hauptgiebel belichtet. Alle Häuser wurden massiv in Backstein errichtet, die Innenwände und teilweise die Zwerchgiebel in verputztem, verkleidetem oder sichtigem Fachwerk. Jede Wohnung erhielt einen gemauerten Schornstein über First, der bei den beiden mittleren Wohnungen doppelzügig angelegt wurde. Die Dachflächen wurden ursprünglich mit naturroten Hohlpfannen eingedeckt. Als Fenster kamen die sogenannten Galgenfenster mit Oberlicht im oberen Drittel und Drehflügeln unterhalb des Kämpfers zum Einsatz. Auf eine einheitliche Fensterfarbigkeit wurde bewusst verzichtet. Die kleinen Vorgärten wurden zur Straße durch einen hölzernen Staketenzaun und untereinander durch einen Maschendrahtzaun abgetrennt. Ebenso wie Fenster und Schornsteinköpfe sind auch die historischen Einfriedungen nicht erhalten. Die Fassaden wurden in vier unterschiedlichen Fassaden-Varianten gestaltet. Sämtliche Varianten wurden im gleichmäßigen Wechsel über die Rudolphstraße verteilt: Variante 4: Diese Variante ist ebenfalls wie Variante 3 mit einem Steilgiebel versehen. Das Mansarddach über dem Mittelrisalit fehlt. Stattdessen ist allein ein eingezogener Dreiecksgiebel im Sinne eines Zwerchhauses angelegt. Der Mittelrisalit ist zudem verputzt, sodass die Fenster dort mit geraden Stürzen ausgeführt wurden. Allein die Fenster, die in ein Ziegelsichtmauerwerk eingebunden wurden, verfügen über stichbogenförmig gemauerte Fensterstürze. Zur Variante 4 gehören die vier Häuser 18/20, 25/27, 34/36 und 41/43.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohnhauses Rudolphstraße 25b mit Vorgarten und Zufahrt in der ehemaligen Werkssiedlung in Blütlingen (Wustrow) von 1905-08 besteht aufgrund seiner geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse nach § 3(3) NDSchG.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296440 | Siedlung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

