UNESCO-Welterbe Hildesheim - Pufferzone
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Hildesheim, Stadt
- Gemarkung
- Hildesheim
- Objekttyp
- Weltkulturerbe Pufferzone
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 47696140
- Objekt-Nr.
- 47696140
- Fachbereich
- Infofläche
- Denkmalthema
- Welterbe Welterbe-Hildesheim
- Beschreibung
- Beschreibung der Pufferzone, die 2007/08 für die Stätte des Weltkulturerbes in Hildesheim ausgewiesen und auf dem Dienstweg an die UNESCO nach Paris gemeldet wurde (deutsche Fassung): Clarification of boundaries of World Heritage properties in Germany St. Michael’s Church and St. Mary’s Cathedral at Hildesheim Welterbegrenze Bei dem Welterbe Hildesheim handelt es sich um zwei romanische Kirchen, die wegen des gemeinsamen kulturgeschichtlichen Entstehungszusammenhanges der Gebäude und der Ausstattung als Einheit zu sehen sind. Zur Frage der Einheit verweise ich auf die Begründungen der Antragstellung aus den Jahren 1980-1985, die zum Anerkennungsbeschluss vom 4.12.1985 führten. Aus der befürwortenden Stellungnahme von ICOMOS Paris aus dem Jahre 1985 sind die zusammenfassenden Bewertungen hervorzuheben: „ Die beiden hochbedeutenden, räumlich einander nahen und geschichtlich nicht voneinander zu trennenden Kirchen legen ein außergewöhnliches Zeugnis von der religiösen Kunst der Romanik im Heiligen Römischen Reich ab“. Sie bewahren „eine außergewöhnlich große Zahl von historischen Ausstattungsstücken, die zusammengenommen einen einzigartigen Überblick über die Gestaltung und die Verteilung der Einrichtung einer Kirche, wie sie in romanischer Zeit üblich war, gewähren.“ Da die beiden Kirchen eine idelle, aber keine räumliche Einheit bilden, liegen sie nicht in einer gemeinsam beide Kirchen umschließenden Fläche. Die Grenzen der Welterbestätte werden daher durch die Gebäudeumrisse der beiden Kirchenanlagen gebildet. Pufferzone Die Pufferzone soll das Welterbe vor Beeinträchtigungen durch bauliche Anlagen mit einer unangemessenen Höhe, Kubatur oder Gestaltung schützen. Sie wird aus zwei sich überschneidenden Flächen gebildet. Im Norden, Osten und Süden umfasst die Pufferzone das Gebiet der mittelalterlichen Stadt einschließlich ihrer Befestigung. In diesen Teilen der Stadt ist nicht nur der mittelalterliche Stadtgrundriss erhalten, wie er sich in der Zeit entwickelt hat, in der die beiden Kirchen erbaut wurden und prägende Um- und Anbauten erfuhren. Es befinden sich auch weitere Anlagen dieser Zeit hier, unter denen die Godehardikirche (Grundsteinlegung 1133) und die Heilig-Kreuzkirche hervorzuheben sind, deren Kern eine zur Domburg gehörige Torhalle aus dem Beginn des 11. Jh. bildet. Diese Gebäude unterstützen das Welterbe in seiner Aussagekraft. Neben einzelnen Straßenzügen mit alter Bausubstanz, die die Zerstörung der Stadt im 2. Weltkrieg überstanden haben, steht hier überwiegend bis zu fünfgeschossige Bebauung aus der Wiederaufbauzeit. Sie bildet einen hinsichtlich der Höhenentwicklung und der Volumina angemessenen, nicht dominierenden Rahmen für die Welterbestätte. Eventuelle Neubauten im Stadtkern haben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksausnutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen, so dass keine die Welterbestätte beeinträchtigenden Anlagen zu erwarten sind. Hinzuzufügen ist, dass die unmittelbaren Umgebungen der beiden Kirchen zusätzlich durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz geschützt werden, das Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Baudenkmalen durch bauliche Anlagen in der Umgebung verbietet. Im Westen wird die Pufferzone von einer Fläche gebildet, die die wichtigste Panoramasicht auf die beiden Kirchen schützt. In ihr liegt mit der St. Mauritiuskirche eine weitere romanische Kirche. Die Fläche wird nach Westen begrenzt durch einen Weg innerhalb einer Parkanlage am Hange des Moritzberges, von dem aus sich das Panorama der Altstadt mit den Kirchen darbietet. Zwischen dem Weg und der Altstadt liegt eine locker bebaute vorstädtische Siedlung. Beachtenswert ist die Topographie für den Blick. Das Gelände neigt sich von einer Höhe von 110 m ü. N. am Weg nach Osten bis zum Flusslauf Innerste am westlichen Rand der Altstadt mit 75 m ü. N. Die beiden Kirchen liegen jeweils auf einem von der Innerste aus ansteigenden Hügel und überragen mit ihren Türmen und Dächern die umgebende Bebauung. Diese immer wieder abgebildete Stadtansicht wird durch die Pufferzone geschützt. Geographische Koordinaten Die geographischen Koordinaten der Welterbestätte sind: Kirche St. Michael Längengrad: E 09° 56’ 41“ Breitengrad: N 52° 09’ 15“ Dom St. Marien Längengrad: E 09° 56’ 55” Breitengrad: N 52° 09’ 01” Flächeninhalt des Welterbes und der Pufferzone in Hektar Die Fläche des Welterbes beträgt (Summe der beiden Kirchen): 0,58 ha Die Fläche der Pufferzone beträgt: 157,68 ha
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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