Hof Meyer zu Starten
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Ankum
- Gemarkung
- Westerholte
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Westerholte
- Adresse
- Starten 44
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1702
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 47242457
- Objekt-Nr.
- 129
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Giebel jeweils zweimal vorkragend, jeweils teils über profilierten Knaggen, Satteldach, errichtet 1702 (i). Innengerüst mit Ständerreihen und Kopfbändern erhalten. Ständer mit geradem Kopf, geschwungene Kopfbänder dielenseitig zwischen Ständer und Dachbalken, kleinere geschwungene Kopfbänder zwischen Ständer und Rähm.
- Denkmalbegründung
- Die Bauerschaft Westerholte liegt südlich von Ankum inmitten der Ankumer Berge. Der Siedlungsursprung befindet sich am Mühlenbach, der im Nordwesten entspringt und geschwungen nach Südsüdost verläuft. Unweit seiner Quelle liegen ein Voll- und Halberbenpaar und einige Markkötter. Bachabwärts liegen weitere Voll- und Halberbenhöfe, die den Wohnplatz Westerholte bilden. An der Grenze zu Bockwiede können ein Vollerbenhof mit seinen zugehörigen Heuerhäusern dem Wohnplatz Grumfeld zugeordnet werden. Nordöstlich befindet sich der Weiler Grovern mit vier Vollerbenhöfen. Im nördlichen Zwickel der Bauerschaft liegt unweit der Straße nach Ankum der ehemals größte Hof der Bauerschaft, der Hof Meyer zu Starten. Südlich des Hofes befindet sich das zur Hofanlage gehörige Heuerhaus, der älteste Zweiständerbau der Gemeinde Ankum von 1702 und darüber hinaus nahezu ungestört überliefert. Die sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie aufgrund seines nahezu ungestörten Überlieferungszustandes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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