Hof Grote
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Ankum
- Gemarkung
- Westerholte
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Westerholte
- Adresse
- Beeketal 47
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1870
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 47236562
- Objekt-Nr.
- 120
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerk teils mit Ziegelausmauerung, teils mit Lehmstakung, Wirtschaftsgiebel einmal vorkragend, Wohngiebel einmal vorkragend, Satteldach, errichtet 1870 (i). Einfach abgezimmertes Innengerüst erhalten.
- Denkmalbegründung
- Die Bauerschaft Westerholte liegt südlich von Ankum inmitten der Ankumer Berge. Der Siedlungsursprung befindet sich am Mühlenbach, der im Nordwesten entspringt und geschwungen nach Südsüdost verläuft. Unweit seiner Quelle liegen ein Vollerbenpaar und einige Markkötter. Bachabwärts liegen weitere Voll- und Halberbenhöfe, die den Wohnplatz Westerholte bilden. In diesem Bereich wurde unweit des Mühlenbaches das Heuerhaus zu Hof Grote errichtet. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht daher an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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