Wohnhäuser Helenenstraße
- Landkreis
- Region Hannover
- Samtgemeinde
- Hannover, Landeshauptstadt
- Gemeinde
- Döhren
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Döhren
- Objekttyp
- Häusergruppe
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 469eb682-100f-4bd7-a751-5370cf8f3e0c
- System-ID
- #61261448
- ADABweb-ID
- 30592660
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die Helenenstraße ist in diesem Abschnitt die einzige Straße im Landwehrfeld, die geschlossen um 1930 bebaut wurde. Wie bei fast allen übrigen zeitgleichen Bauten im Viertel wird auch hier die bis zum Ersten Weltkrieg durchgängig vorhandene Dreigeschossigkeit verlassen und durch ein weiteres Geschoss eine höhere Grundstücksausnutzung erreicht. Im Gegensatz zu den individuell gestalteten Eckbauten zur Fiedelerstraße (Fiedelerstraße 28 und 30/32 als breitgelagerte Klinkerbauten mit bandartiger Ornamentik aus gleichem Material in den Brüstungsbereichen, Nr. 28 mit durchgehender Ladenzone im Erdgeschoss, beide Bauten an der Helenenstraße aus der Straßenflucht hervorspringend) und zur Landwehrstraße (Helenenstraße Nr. 20a mit markant gerundeter Ecke und Ziermuster aus Klinkern, ebenfalls aus der Flucht vorgezogen; Landwehrstraße 76/78 mit flächigem einheitlichen Klinkermauerwerk und turmartigen Baukörper als Begrenzung) erfolgte bei den dazwischen gelegenen Mietwohnhäusern auf beiden Straßenseiten eine jeweils einheitliche Gestaltung. Die Bebauung ist auf die Mitte des Straßenabschnittes bezogen symmetrisch angelegt. So bildet auf der Südseite (Nr. 21-32) ein leicht zurückliegender überhöhter Baukörper die Mittelachse der vollständig in Klinker ausgeführten Häuserzeile. Die Nachbargebäude sind durch doppelte Dreieckserker über den mittigen Eingängen betont; der Anschluss an die Eckbauten erfolgt durch einen weiteren Versprung, der durch Loggien besonders hervorgehoben wird. Ein über alle Gebäude durchlaufendes Klinkerzierband in der Brüstungszone des ersten Obergeschosses und die Vorgärten verbinden die Bauten zu einer geschlossenen Einheit. Gesamtgestalterisch ähnlich aufgebaut ist die Nordseite, die mit Putzbauten im Stil des „Neuen Bauens“ eine weitere Variante der Architektur der 1920er Jahre zeigt. Die Mitte wird hier durch drei einheitliche Häuser gebildet (Nr. 15, 16, 18), deren besonderes Merkmal die leicht eingezogenen, in Klinker ausgeführten Treppenhäuser mit durchlaufendem Fensterband sind. Steingussplastiken über den Eingängen setzen einen deutlichen Akzent. Neben den schlichten Nachbarhäusern (Nr. 14,18) erfolgt der Anschluss an die Eckbebauung durch dreigeschossig vorspringende Baukörper der Häuser Nr. 12,13 im Osten und Nr. 19a, 20a im Westen. Ebenso wie auf der Südseite betonen auch hier Loggien die Übergänge. Die Einheitlichkeit der Häuserzeile wird durch gleichartige querformatige Fenster, ein durchlaufendes Gesims über dem teilweise verklinkerten Erdgeschoss und Vorgärten hervorgehoben. Die Helenenstraße ist eine der qualitätvollen Wohnstraßen Hannovers aus der Zeit der 1920er und 1930er Jahre.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Wohnhäuser Helenenstraße besteht aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes sowie der städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

