Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Ankum
- Gemarkung
- Ankum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ankum
- Adresse
- Hauptstraße 51
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46970105
- Objekt-Nr.
- 35
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges eingeschossiges Wohnhaus, massive Ziegelbauweise auf Sandsteinsockel, Satteldach, errichtet um 1900. Ausgebautes Dachgeschoss mit Zwerchhaus im Südeb und Gaube im Norden. Giebelseitiger Eingang mittig und Ecken betont mit Mauervorlage, Geschoss- und Traufgesimse.
- Denkmalbegründung
- Ankum kommt im Osnabrücker Nordland über Jahrhunderte eine wichtige Rolle zu. Als kirchliches Zentrum und größtes Kirchspiel bis 1900 beherbergte die Gemeinde mit den zugehörigen Bauerschaften den Großteil des bischöflich-landesherrlichen Grundbesitzes, unter anderem die Schultenhöfe zu Ankum und Rüssel. Aus dieser Bedeutung erwuchs auch die politische Stellung als Sitz des Gogerichtes, welche erst mit der Einrichtung der Amtsverwaltung in Fürstenau verloren ging. Erhalten blieb neben der kirchlichen Bedeutung aber bis heute die wirtschaftliche Bedeutung, vor allem aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an den Straßen nach Quakenbrück, Bersenbrück und Osnabrück sowie weiterer umliegender Gemeinden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich in Ankum früh Handwerker niederließen und bereits seit dem 13. Jahrhundert Märkte nachweisbar sind. Bis heute hat sich in Ankum der kleinstädtische Charakter erhalten, der auch baulich wesentliche Elemente aller wichtigen Phasen aufzeigt. So ist der Siedlungskern wohl in zwei Gruppen aus jeweils drei Hofanlagen nordwestlich und südöstlich des Straßenüberganges über den Bach auszumachen, zwischen den der Schultenhof lag. Nach Norden befinden sich entlang des Baches weitere, jüngere Hofanlagen. Die Kirche am östlichen Bachufer wurde im Bereich des Schultenhofes gegründet und entwickelte bis ins 19. Jahrhundert mit den den Kirchhof umgebenden Mauern und Speichern einen nahezu wehrhaften Charakter. Am Ostrand der Kirche steht die Gerichtslinde. Eine Verdichtung der Bereiche unterhalb der Kirche mit zahlreichen Köttern fand seit dem Mittelalter statt, vor allem entlang der Hauptstraße und der Druchhorner Straße. Die ursprünglich kleinen, giebelständigen Zwei- und Vierständerbauten wurden jedoch vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch massive Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt. Im Rahmen der Industrialisierung gewann der Bruchstein und später der Backstein Bedeutung als Baumaterial. Der Steinbau, vorwiegend in Proportionen und Raumaufteilung noch den traditionellen Fachwerkbauten entlehnt, aber auch teils mit städtischem Charakter und villenartigem Zuschnitt, erhielt im Folgenden Einzug in den ländlichen Bereich. Das Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße 51 ist ein gutes Beispiel für diese Bauphase in Ankum und zeigt mit seiner Giebelständigkeit, seiner Eingeschossigkeit und seinem mittigen Zugang noch die Anlehnung an die traditionellen Proportionen und Architekturelemente des Fachwerkbaus. Neben dem dadurch begründeten Aussage- und Zeugniswertes des Objektes, besteht an seiner Erhaltung darüber hinaus aufgrund seiner Bedeutung für die Siedlungs- und Sozialgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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