Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Ankum
- Gemarkung
- Ankum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ankum
- Adresse
- Hauptstraße 24
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1890
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46966823
- Objekt-Nr.
- 30
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Großzügiges zweiflügelig angeordnetes Wohnhaus, massive Ziegelbauweise, beide Gebäudeflügel unter Krüppelwalmdach, errichtet um 1890. Eingangsflügel traufständig, eineinhalbgeschossig, Eingang zur Straße als Teil von eingeschossiger Auslucht mit drei großen Fenstern unter Rundbogen und Pultdach, im Dach darüber zwei Schleppgauben. Querflügel giebelständig, zweigeschossig, zweiachsige Straßenfassade. Fassadengliederung durch Mauervorlagen an den Ecken sowie teils aufwändige Ziegelziersetzungen (Formziegel), Giebel- und Geschossgesimse. Fensteröffnungen mit Segmentbögen.
- Denkmalbegründung
- Ankum kommt im Osnabrücker Nordland über Jahrhunderte eine wichtige Rolle zu. Als kirchliches Zentrum und größtes Kirchspiel bis 1900 beherbergte die Gemeinde mit den zugehörigen Bauerschaften den Großteil des bischöflich-landesherrlichen Grundbesitzes, unter anderem die Schultenhöfe zu Ankum und Rüssel. Aus dieser Bedeutung erwuchs auch die politische Stellung als Sitz des Gogerichtes, welche erst mit der Einrichtung der Amtsverwaltung in Fürstenau verloren ging. Erhalten blieb neben der kirchlichen Bedeutung aber bis heute die wirtschaftliche Bedeutung, vor allem aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an den Straßen nach Quakenbrück, Bersenbrück und Osnabrück sowie weiterer umliegender Gemeinden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich in Ankum früh Handwerker niederließen und bereits seit dem 13. Jahrhundert Märkte nachweisbar sind. Bis heute hat sich in Ankum der kleinstädtische Charakter erhalten, der auch baulich wesentliche Elemente aller wichtigen Phasen aufzeigt. So ist der Siedlungskern wohl in zwei Gruppen aus jeweils drei Hofanlagen nordwestlich und südöstlich des Straßenüberganges über den Bach auszumachen, zwischen den der Schultenhof lag. Nach Norden befinden sich entlang des Baches weitere, jüngere Hofanlagen. Die Kirche am östlichen Bachufer wurde im Bereich des Schultenhofes gegründet und entwickelte bis ins 19. Jahrhundert mit den den Kirchhof umgebenden Mauern und Speichern einen nahezu wehrhaften Charakter. Am Ostrand der Kirche steht die Gerichtslinde. Eine Verdichtung der Bereiche unterhalb der Kirche mit zahlreichen Köttern fand seit dem Mittelalter statt, vor allem entlang der Hauptstraße und der Druchhorner Straße. Die ursprünglich kleinen, giebelständigen Zwei- und Vierständerbauten wurden jedoch vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch massive Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt. Im Rahmen der Industrialisierung gewann der Bruchstein und später der Backstein Bedeutung als Baumaterial. Der Steinbau, vorwiegend in Proportionen und Raumaufteilung noch den traditionellen Fachwerkbauten entlehnt, aber auch teils mit städtischem Charakter und villenartigem Zuschnitt, erhielt im Folgenden Einzug in den ländlichen Bereich. Das großzügige, repräsentative Wohnhaus in der Hauptstraße 24 ist ein gutes Beispiel für diese Bauphase in Ankum. Materialwahl, Bautypus und die für den ländlichen Bereich ungewöhnlichen, künstlerischen Gestaltungselemente verdeutlichen den hohen Aussage- und Zeugniswert des Wohnhauses als Dokument der Bauphase nach 1850. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht darüber hinaus aufgrund seiner Bedeutung für die Siedlungs- und Sozialgeschichte, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung wegen der nicht alltäglichen Gestaltwerte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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