Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- St. Antoniort 19
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1820
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46805101
- Objekt-Nr.
- 253
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Satteldach, errichtet um 1820. Nordostgiebel zweimal flach vorkragend mit mittigem Zugang über zwei Stufen. Südwestgiebel mit bauzeitlichem Stallanbau links, Fachwerk mit Ziegelausfachungen, Satteldach.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus liegt auf der Südseite der Straße St. Antoniort und wurde wohl 1820 errichtet. Seit dem 18. Jahrhundert setzte ein wichtiger struktureller Wandel innerhalb der mittels Fachwerkkonstruktionen errichteten Haustypen in Quakenbrück ein: aufgrund gehobener Wohnansprüche kam es zu einer Vermehrung von Wohnraum zulasten von Stallräumen sowie zu einer Verlagerung der Wohnräume in den vorderen Hausbereich und Verlegung von Stall- und Wirtschaftsräumen in die hinteren, teils auch außerhalb gelegenen Bereiche. Das Wohnhaus St. Antoniort 19 ist ein typisches Beispiel für diesen einsetzenden Prozess, da auch hier der Stallbereich an den Rückgiebel direkt anschließt und sich nicht mehr im Inneren des Gebäudes befindet. Eine vollständige Aufgabe der Stall- und Wirtschaftsgebäude war aufgrund der Selbstversorgung und des bis nach 1900 andauernde landwirtschaftlichen Nebenerwerbs der Bürger nicht üblich. Die baukonstruktiven Möglichkeiten dieses Gebäudetypus machten die funktionale Umorientierung innerhalb der Nutzung der Gebäude erst möglich, ohne dabei den ursprünglichen und regional typischen Flettdielengrundriss vollends aufzugeben. Diese Anpassungsfähigkeit der giebelständigen Fachwerkgebäude war ein Grund, weshalb diese Hausform selbst im 19. Jahrhundert noch für Neubauten Berücksichtigung fand. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte und aufgrund der städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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