Königlich Preußisches Amtsgericht
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- Lange Straße 37
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- 1880
- bis
- 1895
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46718995
- Objekt-Nr.
- 208
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Auf der Ostseite der Langen Straße gelegenes Verwaltungsgebäude, Anlage mit drei Flügeln in massiver Ziegelbauweise um Hof- bzw. Platzsituation. Vorder- und Seitenflügel zweigeschossig, auf hohem Sockel mit Souterrain, hinterer Flügel teils dreigeschossig, Vollwalmdächer. In der Südecke des Hofes Treppenturm mit Kegeldach. Fassade nach Nordwesten als Schaufassade mit Zierformen sowie außermittigem Risalit unter Zwerchdach mit Treppengiebel und Halbkreis-Aufsatz. Umlaufendes Traufengesims. Heute als Finanzamt genutzt.
- Denkmalbegründung
- Im Osten von Quakenbrück liegt das stattliche Verwaltungsgebäude des ehemaligen Königlich-Preußischen Amtsgerichtes. Nach einer preußischen Verordnung zur Errichtung von Amtsgerichten im Jahr 1878, wurden in gesamten preußischen Gebietes zahlreiche Gebäude zu diesem Zweck errichtet, so auch nach 1880 in Quakenbrück. Das repräsentative Gebäude hebt sich mit seinem Erscheinungsbild vom übrigen Baubestand der Altstadt vehement ab. Die massive Bauweise, die in Quakenbrück seit dem 19. Jahrhundert Einzug erhielt, wird bei diesem Gebäude in Bauvolumen und Kubaturen so gesteigert, dass der Bau einen festungsähnlichen Charakter erhielt. In der größten Blüte der historistischen Baustile der Neorenaissance und des Neobarock verwundert es nicht, dass das Verwaltungsgebäude eben Teile dieser Stilelemente vor allem an der Schaufassade aufgreift. Neobarocke Gestaltung wurde häufig bei staatlichen Bauten genutzt in Reminiszenz an den Absolutismus. An der Erhaltung des Verwaltungsgebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Stadtbau-, Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund seines Zeugniswertes durch die beispielhafte Ausprägung von Stil- und Gebäudetypus, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung wegen der nicht alltäglichen, künstlerischen Gestaltwerte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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