Hof Schenkebier
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Essen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hengelage
- Adresse
- Schulstraße 29
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1780
- bis
- um 1780
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46717834
- Objekt-Nr.
- 201
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Zweiständerbau, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, nordwestlich ein Anbau in Massivbauweise, Wirtschaftsgiebel einmal vorkragend, Wohngiebel ohne Vorkragung, Satteldach, errichtet um 1780. Innengerüst mit erhaltenen Ständerreihen. Ständer mit gabelförmigem Kopf, geschwungene Kopfbänder dielenseitig zwischen Ständer und Dachbalken. Kammerfach massiv erweitert.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus zu Hof Schenkebier liegt in der Gemarkung Essen, Ortsteil Hengelage, welche sich nordwestlich des Siedlungskerns von Quakenbrück befindet. Eine städtebauliche Entwicklung Quakenbrücks nach Norden war bis zur Gebietsreform 1972 aufgrund der Grenze zum Oldenburger Land nicht möglich. Mit Eingliederung von Hengelage ging auch die in Teilen erhaltene landwirtschaftlich geprägte Bausubstanz in das Gebiet von Quakenbrück über. Entlang der Schulstraße und An der Mühle sind bauliche Reste aus dem 18. und 19. Jahrhundert erhalten. Das Heuerhaus zu Hof Schenkebier ist ein solches Dokument, dessen Substanz bis in die Zeit um 1780 zurückgeht. Von der typischen Einzellage von Heuerhäusern innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum, die aus dem sogenannten Heuerlingswesen resultiert, ist in der Schulstraße 29 nichts mehr erkennbar. Die Aufsiedelung von Hengelage erfolgte bereits nach dem Zweiten Weltkrieg durch einfache Wohnhäuser und wurde um 1970 zwischen Schule und Bunderstraße vollends geschlossen. Somit ist das Heuerhaus zu Hof Schenkebier wohl das letzte Dokument der ehemals landwirtschaftlich geprägten Siedlungsstruktur im äußeren Bereich von Quakenbrück, welches relativ authentisch erhalten ist und somit einen hohen Aussage- und Zeugniswert hat. Das Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung des Gebäudetypus als regionaltypischer Zweiständerbau beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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