Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- Kleine Mühlenstraße 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1700
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46654561
- Objekt-Nr.
- 160
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus, wohl ehemaliger Dreiständerbau mit Kübbung, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, teils verputzt, Kammerfach, Satteldach nach Süden abgewalmt, errichtet wohl um 1700. Um 1900 zum Wohn-und Geschäftshaus umgebaut, dabei Südgiebel massiv vorgemauert, Krüppelwalm, Ladeneinbau mit großen Öffnungen.
- Denkmalbegründung
- Während in Quakenbrück die frühen Wohnhäuser mit beidseitiger Kübbung sehr selten sind und die Wohnhäuser ohne Kübbung den Großteil des Baubestandes einnehmen, so sind auch die Häuser mit nur einer Kübbung in Quakenbrück nicht unbedeutend vertreten. Gebäude dieser Baukonstruktion, welche vom 16. Jahrhundert bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts genutzt wurde, unterscheidet sich kaum von den Wohnhäusern ohne Kübbung: vorwiegend als Dreiständerbauten mit dreischiffigem Vorderbereich, Flett mit einseitiger Lucht und dreiteiliges Kammerfach mit Aufkammer in Ecklage errichtet, zeigt sich ein ähnlicher Grundriss. Einzige Ausnahme war die Kübbung, welche sowohl im vorderen Bereich und hinteren Bereich vorkam und zur Aufnahme eines Stalls diente. Die Wahl des Dreiständerbaus war bedingt durch die Möglichkeit auch im Bereich der Diele Wohnen und Wirtschaften zu verbinden und daher im städtischen Bereich sehr beliebt. Ursprünglich vor allem in den Seitenstraßen der Stadt zu finden, ist diese Baukonstruktion jedoch nicht mehr authentisch erhalten, weil nahezu alle Gebäude nachträglich verändert wurden, durch Umbau der Kübbung selbst oder durch Erhöhen bzw. Ersetzen der niedrigeren Traufwand des Dreiständerbaus durch eine neue, dachbalkenhohe Wand. Durch diese Veränderungen entstanden nachträglich einige Vierständerbauten in Quakenbrück. Dass die Gebäude vorwiegend im 19. Jahrhundert umgebaut wurden, lag vor allem an den geänderten Bedürfnissen nach mehr Wohnraum und Verlagerung dieser in den vorderen Bereich des Hauses. Das Wohnhaus in der Kleinen Mühlenstraße 5 wies ebenfalls in seiner ursprünglichen Konstruktion den typischen Dreiständerbau mit einseitiger Kübbung auf und ist somit ein wichtiger Vertreter für eine nicht unbedeutende Phase innerhalb der 500-jährigen bauhistorischen Entwicklung im Hausbau in Quakenbrück. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau-, Bau- und Sozialgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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