Hof zur Lage
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hakenkamp
- Adresse
- Bremer Straße 100
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1851
- bis
- 1857
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46647274
- Objekt-Nr.
- 145
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Zweiständerbau, Unterrähm, Kammerfach, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Satteldach, errichtet 1851/1857 (i). Innengerüst erhalten, Ständer mit verdicktem Kopf, teils geschwungene Kopfbänder. Linke Ständerreihe mit Kopfbändern, rechte ohne und vorgesetzt.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus zu Hof zur Lage liegt nördlich von Quakenbrück, im Orteil Hakenkamp, und wurde laut Inschrift zwischen 1851 und 1857 errichtet. Es ist neben den beiden Hofanlagen Bockhorst und Bottermann, die ebenfalls entlang der Bremer Straße errichtet wurden, eines von wenigen erhaltenen Beispiele früherer landwirtschaftlicher Bebauung, die vor allem an der Bremer Straße noch erhalten ist, und somit wichtiger Bestandteil der ursprünglichen Siedlungsstruktur in diesem äußeren Bereich von Quakenbrück. Zwischen den Weltkriegen wurden die Baulücken zwischen den Hofstellen mit eingeschossigen Wohnhäusern verdichtet, sodass sich die Siedlungsstruktur in diesem Bereich bereits vor dem Zweiten Weltkrieg erheblich verändert hatte. Nach 1945 wurde diese zusätzlich mit einer Wohnsiedlung zwischen Plückmannstraße und Wohlstraße verdichtet. Die typische Einzellage von Heuerhäusern innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum, die aus dem sogenannten Heuerlingswesen resultiert, ist hier noch authentisch erlebbar. Das Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung des Gebäudetypus als regionaltypischer Zweiständerbau beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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