Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- Farwicker Straße 16
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1800
- bis
- 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46337704
- Objekt-Nr.
- 100
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus, Vierständerbau, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Satteldach, errichtet in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus befindet sich auf der Westseite der Farwicker Straße und ist ein typisches Beispiel des giebelständigen Wohnhauses, das das Stadtbild von Quakenbrück am deutlichsten prägt. Anfang des 19. Jahrhunderts errichtet, dokumentiert es zudem eine bauhistorische Entwicklung, die bereits im 18. Jahrhundert einsetzte. In diesem Jahrhundert vollzog sich ein wichtiger struktureller Wandel innerhalb der mittels Fachwerkkonstruktionen errichteten Haustypen in der Stadt: aufgrund gehobener Wohnansprüche kam es zu einer Vermehrung von Wohnraum zulasten von Stallräumen sowie zu einer Verlagerung der Wohnräume in den vorderen Hausbereich und Verlegung von Stall- und Wirtschaftsräumen in die hinteren, teils auch außerhalb gelegenen Bereiche. Eine vollständige Aufgabe der Stall- und Wirtschaftsgebäude war aufgrund der Selbstversorgung und des bis nach 1900 andauernde landwirtschaftlichen Nebenerwerbs der Bürger nicht üblich. Die baukonstruktiven Möglichkeiten dieses Gebäudetypus machten die funktionale Umorientierung innerhalb der Nutzung der Gebäude erst möglich, ohne dabei den ursprünglichen und regional typischen Flettdielengrundriss vollends aufzugeben. Diese Anpassungsfähigkeit der giebelständigen Fachwerkgebäude war ein Grund, weshalb diese Hausform selbst im 19. Jahrhundert noch für Neubauten Berücksichtigung fand. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau- und Sozialgeschichte und aufgrund der städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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