Kapelle (Bauwerk)
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- 1900
- bis
- 1951
- Personen
- Mohrmann, Karl Heinrich
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46334194
- Objekt-Nr.
- 96
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Inmitten des Friedhofes gelegene, neoromanische Kapelle, behauener Bruchstein, wohl nach einem Entwurf von Karl Mohrmann, eingeweiht 1901. 1951 nach Südwesten mit einem massiven Anbau aus Bruchsteinmauerwerk erweitert. Ende der 1970er Jahre wurde daran eine moderne Halle mit Holzverkleidung angebaut.
- Denkmalbegründung
- Der evangelische Friedhof liegt südöstlich des Ortskerns von Quakenbrück und wurde 1896 eingeweiht, nachdem der Friedhof von der St. Sylvester-Kirche hierher verlegt wurde. In dessen Mitte erhebt sich die stattliche Friedhofskapelle, die mittels neoromanischer Stilelemente gestaltet und 1901 eingeweiht wurde. Mehrere Stifter der Stadt Quakenbrück, darunter Heinrich Theis, machten den Bau der Kapelle möglich. Den Entwurf lieferte wohl der bekannte Architekt Karl Mohrmann, der ab 1898 Konsistorialbaumeister der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers war. In der Ausprägung der Bauaufgabe und eines Stils beispielhaft, besteht an der Erhaltung der Kapelle aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau-, Bau- und Kunstgeschichte und als Werk eines bekannten Architekten, aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung wegen der nicht alltäglichen, künstlerischen Gestaltwerte und aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung wegen ihres prägenden Einflusses auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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