Kino Capitol
- Landkreis
- Grafschaft Bentheim
- Gemeinde
- Nordhorn, Stadt
- Gemarkung
- Nordhorn
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Nordhorn
- Adresse
- Neuenhauser Straße 13
- Objekttyp
- Kino (Bauwerk)
- Baujahr
- 1934
- bis
- 1951
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45981439
- Objekt-Nr.
- 259
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Bestehend aus einem vorderen und einem hinteren Teil, beide aus rotem Klinker. Vorderer Teil zweigeschossig mit Walmdach und drei Gaupen, Eingangsbereich aus fünf separat gerahmte Segmente, die äußeren mit Schaukästen für Kinoplakate, die inneren drei offen zu einer Vorhalle mit Kassenfenstern an der rechten und linken. Über dem Eingangsbereich der Leuchtschriftzug „Capitol". Hinterer Teil genauso breit und hoch wie der vordere, verläuft in voller Länge auf dem übrigen Grundstück bis zum heute angrenzenden Einkaufszentrum. Vorraum mit kleinem Kassenbereich und Verkaufsstand linksseitig, daran anschließend Sanitärräume, Technikräume und der Kinosaal, dieser überwiegend in dunklen Rottönen, u. a. die Bestuhlung und die Wandbehänge aus rotem Samt. Wandbemalungen mit Filmszenen (1950er Jahre?). Saal nachträglich von 550 Sitzplätzen auf 585 erweitert. Vorführraum mit Vorführtechnik und weiterer zeittypischer technischer Ausstattung. 1934 gegründet, 1951 Umbau
- Denkmalbegründung
- Das Capitol-Kino Nordhorn hat eine geschichtliche Bedeutung. Die geschichtliche Bedeutung begründet sich aus dem Zeugnis- und Schauwert durch die beispielhafte Ausprägung eines Gebäudetypus sowie für den besonderen Zeugniswert der Kinoentwicklung. So ist es eines der wenigen zivilen Kinos in Niedersachsen aus den 1930er Jahren. Von den bisher in ganz Niedersachsen ausgewiesenen 15 Kinos vertritt das Nordhorner Beispiel die Entwicklung des privaten Kinobaues in besonderer Weise. Ein vergleichbares Objekt gibt es nur in Celle, allerdings ohne Betreiberwohnhaus (Neue Str. 14), ansonsten meist nur militärische Anlagen (Faßberg, erbaut 1935 und Bergen-Hohne, erbaut 30er Jahre). Eine künstlerische Bedeutung des Objektes ergibt sich aus dem überregional nicht alltäglichen Gestaltwerk der Innenraumgestaltung. Die Wände des Kinosaales wurden in nachimpressionistischer Malerei mit einem venezianischen und einem orientalischem Motiv bemalt. Die Malerei hat sich, zwar in Teilen gestört, aber doch großformatig unter der derzeit vorhandenen Wandbespannung erhalten. Bemerkenswert ist der ungestörte Überlieferungswert. der ursprüngliche Grundriss ist noch heute erhalten und hat keine Überformung erfahren, die typische Kinostruktur mit Eingangsbereich, angeschlossenen Toilettenräumen und dem Kinosaal sind, wie auch klassische Elemente in der Fassade wie Schaukästen und Kassenfenster sind noch vorhanden. Öffentliches Interesse an der Erhaltung: Das öffentliche Erhaltungsinteresse begründet sich in Hinblick auf die besondere geschichtliche Bedeutung des Kinos Innerhalb der in Niedersachsen ausgewiesenen Kinogebäude stellt das Nordhorner Kino exemplarische eine Fortentwicklung des Kinobaues dar. Es ist der erste bekannte Bau, der den Kinosaal mit einem Betreiber-/Besitzerwohnhaus kombiniert und beide Funktionen miteinander ein einem Gebäude vorsieht. Zeitgleich hat der zivile Bau von Kinos zugunsten von Truppenkinos deutlich abgenommen. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung resultiert auch aus der ungestörten Überlieferungssituation und dem hervorragenden Erhaltungszustand der in Teilen bauzeitlichen aber auch in der in den 1950er Jahren erneuerten Ausstattung. Aus den genannten Gründen handelt es sich daher nach Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege bei dem Capitol-Kino in Nordhorn um ein Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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