Hof Vogtmann
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Fürstenau [Sg]
- Gemeinde
- Bippen
- Gemarkung
- Ohrtermersch
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ohrtermersch
- Adresse
- Hülsedamm 20
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1810
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45795605
- Objekt-Nr.
- 91
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Das zentral auf der Hofanlage stehende, ehemalige Doppelheuerhaus, Fachwerkbauweise mit Ziegelausmauerung, teils mit Lehmstakung, Wirtschaftsgiebel zweimal flach vorkragend, Wohngiebeldreieck mit drei neuen Fenstern, Satteldach, errichtet um 1810.
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Ohrtermersch wurde erst 1772 von der Gemarkung Ohrte als selbstständige Bauerschaft abgetrennt. Sie erstreckt sich westlich von Ohrte, am Nordwestrand der Ankumer Berge. Ausgangspunkt der Besiedelung bildet auch in Ohrtermersch eine dichte Bebauung am Lohbach. Zahlreiche Markkötter komplettieren in Einzellage die in Grundzügen erhaltene Streusiedlung. Richtung Westen schließt ein Heide- und Moorgebiet an, in welchem sich drei Wohnplätze mittelalterlichen Ausbaus befinden: Talge, Haneberg im Süden und Brockhausen im Norden. Zum Wohnplatz Brockhausen mit zwei aus einer Teilung entstandenen Halberbenhöfen gehört das Heuerhaus, welches dem Hof Vogtmann zuzuordnen ist. Somit ist es ein wichtiger Bestandteil in der Siedlungsstruktur und Siedlungsgeschichte von Ohrtermersch. Einen großen Einschnitt in das historische Landschaftsbild brachte die Flurbereinigung, welche sich auch auf den Baubestand niedergeschlagen hat. Neben zahlreichen Aussiedlungen und Wüstfallen von Hofanlagen, sind nur wenige Heuerhäuser überkommen, in das ausgehende 18. und frühe 19. Jahrhundert zurückgehen – vor Beginn einer Neubauwelle im ausgehenden 19. Jahrhundert, welche im Zusammenhang mit zahlreichen neuen Hofstellen steht. Das Heuerhaus kann aufgrund seiner Fachwerk- und Gefügekonstruktion ebenfalls in die Zeit um 1810 eingeordnet werden. Typisch für die Zeit nach 1750 ist die Verflachung und Reduzierung der Vorkragungen der Giebel bis hin zum völligen Ausbleiben. Das ist auch mit der sehr flachen Vorkragungen des Wirtschaftsgiebels zu erkennen. Der Wohngiebel ist hingegen bereits ohne Vorkragung ausgeführt. Das Heuerhaus gehörte zum Hof Vogtmann, welcher sich nördlich, im Bereich des Wohnplatzes Brockhausen, befindet. Die sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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