Hof Soetemann
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Fürstenau [Sg]
- Gemeinde
- Bippen
- Gemarkung
- Ohrte
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ohrte
- Adresse
- Im Fang 2
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1815
- bis
- 1815
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45790497
- Objekt-Nr.
- 64
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Fernab der Straße gelegenes Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerkbauweise mit Ziegelausmauerung, Wirtschaftsgiebel zweimal ganz flach vorspringend, Wohngiebel in Ziegelbauweise, Satteldach, errichtet 1815. Im Inneren der Flettdielengrundriss mit Scherwand erhalten.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus liegt am südlichen Rand der Gemarkung Ohrte. Siedlungsgeschichtlich und für die Siedlungsstruktur ist das Heuerhaus ein wichtiger Bestandteil: der ursprüngliche Siedlungskern, bestehend aus einer Gruppe von fünf Vollerbenhöfe am Austritt des Lohbaches aus den Vorhügeln der Ankumer Berge, am Kreuzungspunkt der Straßen von Berge und von Bippen, wird unmittelbar südlich von jüngeren Voll- und Halberbenhöfen ergänzt. Dazu gehört auch der Hof Soetemann, dem das Heuerhaus zuzuordnen ist. Zahlreiche dieser Heuerhäuser wurden über die Jahrhunderte in der Gemarkung errichtet, vorwiegend als Zweiständerbauten – so auch 1815 das Heuerhaus Im Fang 2. Es ist baukonstruktiv für die Region somit ein typischer Vertreter. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe - meist als mit einer Vierständerkonstruktion erbaut - verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die einst großen sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Denn bei den sogenannten Heuerleute handelte es sich um Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausführung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht daher an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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