Hof Pahmeyer (ehemalige Meierhof)
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Fürstenau [Sg]
- Gemeinde
- Bippen
- Gemarkung
- Bippen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bippen
- Adresse
- Am Mühlenteich 6
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 18.Jahrhundert
- bis
- 1982
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45788019
- Objekt-Nr.
- 46
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Am Weg alleinstehender, giebelständiger Zweiständerbau unter Satteldach, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Kammerfach, Giebel jeweils zweimal vorkragend, errichtet wohl noch im 18. Jahrhundert. Erweiterung im 19. Jahrhundert, um 1982 Wohngiebel erneuert. Im Inneren der Flettdielengrundriss erhalten.
- Denkmalbegründung
- Am Oberlauf des Ahlerbaches – hier Mühlenbach genannt – erstreckt sich nordwestlich der Ankumer Berge das Kirchendorf Bippen. Die Gründung geht wohl auf die Franken zurück. Ursprung der Besiedlung ist die Kirche, die durch ein Erbenhof als Siedlungskern komplettiert wurde. Nördlich des Kreuzungsbereichs der beiden Hauptstraßen nach Lengerich-Ankum und Fürstenau-Berge liegt eine Gruppe von mehreren Voll- und Halberben, weitere fünf jeweils im Westen und Süden. Zu dieser Gruppe im Südwesten von Bippen gehört auch das Heuerhaus, das dem Hof Pahmeyer zugeordnet werden kann. Es entstand in seiner heutigen Form im 19. Jahrhundert, ist aber in seiner Konstruktion älter, geht in das 18. Jahrhundert und somit noch weit vor Beginn des wirtschaftlichen Aufschwung Bippens mit Errichtung der Eisenbahnlinie Rheine-Quakenbrück ab 1879 entstanden. Es bildet demnach einen wichtigen Bestandteil in der alten Siedlungsstruktur der Gemarkung, die trotz einiger Veränderungen im 20. Jahrhundert sich noch größtenteils in der offenen Struktur aus der Zeit um 1900 präsentiert. Als Heuerhaus zu Hof Pahmeyer kommt dem Objekt auch eine sozialgeschichtliche Bedeutung zu, denn die sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im Nordwesten Deutschlands und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausbildung der Bauaufgabe und -form, als typischer Zweiständerbau und mit Kerngerüst aus dem 18. Jahrhundert auch eines der ältesten Gebäude der Gemarkung, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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