Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Fürstenau [Sg]
- Gemeinde
- Bippen
- Gemarkung
- Vechtel
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Vechtel
- Adresse
- Dorfstraße 20
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1915
- bis
- 1915
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45783747
- Objekt-Nr.
- 32
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständig zur Straße gelegenes, eingeschossiges, neunachsiges Wohnhaus, Ziegelbau, Segmentbogenfenster, Zierfriese, straßenseitiger mittiger Eingang im Bereich des darüberliegenden dreiachsigen Zwerchhauses, Krüppelwalmdach, errichtet um 1915. Rückwärtig ein Stallflügel mit Querdiele.
- Denkmalbegründung
- Im Westen von Bippen, unmittelbar an der Grenze zum Emsland und in einer Niederung, liegt die Gemarkung Vechtel. Der Siedlungskern befindet sich in etwa mittig in der Bauerschaft, am Buschbach, der nach Nordwesten dem Westerfreder Bach zufließt. Hier siedelten sich fünf Vollerbenhöfe, zwei Halbererben- und drei Erbkötterhöfe an. Diese Besiedelung wird von einem weiteren Vollerbenhof östlich, im Wohnplatz Kerkamp gelegen, sowie von einem Kranz aus Markköttern ergänzt. Mit Bau einiger Heuerhäuser, Umsiedelungen und Neuanlage von Hofstellen bildete sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit dem Wohnplatz Neustadt ein weiteres Zentrum heraus. Diese Siedlungsstruktur ist nahezu vollständig erhalten und wurde in den 1920er Jahren und nach dem Zweiten Weltkrieg mit einigen Kleinsiedlerstellen und Wohnhäusern geringfügig verdichtet. Das Wohnhaus in der Dorfstraße 20 liegt inmitten des Siedlungsursprungs und ist ein sehr frühes Beispiel dieser Verdichtungsphase im 20. Jahrhundert. Als Sichtziegelbau mit schlichtem Fassadendekor errichtet ist es ein typisches Beispiel eines Wohnungsbaus dieser Zeit im kleinstädtischen Raum. Daher ist das Wohnhaus wichtiger Bestandteil eines kleinstädtischen Charakters im Kernbereich von Vechtel, der sich seit dem frühen 20. Jahrhundert entwickelte, aber im Gegensatz zur Dominanz der bäuerlichen Wohn-/Wirtschaftsgebäude im Dorfbild als marginal gelten muss. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb