Heuerhaus zu Hof Ratermann
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Alfhausen
- Gemarkung
- Alfhausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Alfhausen
- Adresse
- Thiener Straße 7
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1797
- bis
- 1996
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45781373
- Objekt-Nr.
- 34
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ursprünglich außerhalb der Köttersiedlung von Alfhausen gelegenes Heuerhaus, Zweiständerbau, Kammerfach, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, teils mit Lehmstakung, beide Giebel ursprünglich mit Steckwalm, Satteldach, errichtet 1797 (i). Das Objekte wurde mit Genehmigung 1992 von Heeke an seinen heutigen Standort versetzt.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus zu Hof Ratermann ist eines der letzten Beispiele eines Heuerhauses in Alfhausen. Allerdings wurde es erst 1992 von Heeke an seinen heutigen Standort versetzt und hat mit der Köttersiedlung, welche sich in Alfhausen mittels einer Vielzahl von Heuerhäusern längs der Gosestraße zwischen dem Siedlungskern im Osten und der westlichen Höferreihe herausbildete, nichts zu tun. Dennoch ist das Gebäude als Zweiständerbau typisch für diese Bauaufgabe und zudem von hoher Bedeutung für die Sozialgeschichte. Diese resultiert aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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